Montag, 27. November 2006 13:42

Pressekonferenz zur Volksabstimmung/Landesgesetz

"Die Bevölkerung soll entscheiden!" - Bei der Anti-Flugplatz-Demonstration am 29. September versprach der Vorsitzende des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz, Roman Zanon, die Einleitung einer Volksabstimmung zum Flugplatz. Morgen Dienstag sollen der Gesetzestext und der Ablauf präsentiert werden.

Bei dieser Pressekonferenz werden unter anderem Dachverband, Heimatpflegeverband und Alpenverein einen landesweiten Aufruf zu Unterstützung der Volksabstimmung starten. Auf diese Art und Weise sollen alle interessierten Verbände und Persönlichkeiten von Anfang an die Chance erhalten, die Volksabstimmung mitzutragen - sei es als offizieller Promotor, sei es als unterstützende Organisation.

Zeit: Dienstag, 28. November 2006, 10 Uhr; Ort: Sitz des Alpenvereins in Bozen, Vintlerdurchgang 16

"Landesgesetz zur Verminderung des regionalen Flugverkehrs in Südtirol“

Warum eine Volksabstimmung? Der regionale Flugverkehr wird von der gesamten Bevölkerung finanziert und ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung ist dem Lärm und den Abgasen des regionalen Flugverkehrs ausgesetzt.
Warum landesweit? Das derzeitige Gesetz zur direkten Demokratie sieht nur die Möglichkeit einer landesweiten Volksabstimmung vor.
Muss sich die Landesregierung an das Ergebnis der Volksabstimmung halten? Ja. Es handelt sich um eine gesetzeseinführende Volksabstimmung gemäß Landesgesetz Nummer 11 vom 18. November 2005 ("Volksbegehren und Volksabstimmung").
Wer steht hinter dieser Volksabstimmung? Jede interessierte Organisation und jede interessierte Einzelperson. Die heutige Vorstellung des Gesetzentwurfes dient dazu, allen Interssierten die Möglichkeit zu geben, von Anfang an mit dabei zu sein. Wer als Promotorin oder Promotor fungieren will, kann sich bis zum 8. Dezember beim Dachverband für Natur- und Umweltschutz melden.
Welche Meilensteine gibt es? Bis Mitte Dezember Erstellung der Liste mit mindestens 30 Promotorinnen und Promotoren (Personen, die wahlberechtigt für die Landtagswahlen sind). Nach dem Einreichen der Dokumente und der Prüfung der Zulässigkeit des Gesetzestextes müssen im Frühjahr 2007 innerhalb von 3 Monaten 13.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Prozedere und der Sperrfristen vor und nach den Landtagswahlen im Herbst 2008 wird die Volksabstimmung im Jahr 2009 stattfinden. Damit es gültig ist, müssen mindestens 40 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen („Beteiligungsquorum“).
Warum wird keine Volksabstimmung gegen den Flughafen gemacht? Der Flughafen befindet sich im Eigentum des Staates und kann nicht mit einem Landesgesetz geschlossen werden. Sehr wohl kann aber die Landesfinanzierung unterbunden werden.
Ist das eine Volksabstimmung gegen den regionalen Flugverkehr? Nein. Bei einem Referendum kann bekanntlich sowohl mit JA als auch mit NEIN gestimmt werden. FÜR das Referendum sein heißt nicht für oder gegen den Flugverkehr in Südtirol zu sein, es heißt nur, einverstanden zu sein, dass die Bevölkerung bestimmen darf.
Wäre der Rückzug des Landes aus dem regionalen Flugverkehr wirtschaftsfeindlich? Nein. Das Land darf sehr wohl Anbindungen an Flugplätze außerhalb des Landes unterstützen. Motto: Besser eine funktionierende Fluganbindung mittels Shuttle-Dienst als einen nicht funktionierenden eigenen Flughafen.

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