Donnerstag, 15. Juni 2017 11:33

AVS-OeAV-DVN - Windpark Brenner/Urteil des Kassationsgerichtshofes

La legge è uguale per tutti! - Anton Seeber reagiert mit Todesanzeigen nachempfundenen Werbeschaltungen in den Tageszeitungen „Dolomiten“ und „Alto Adige“ auf das bereits im April gefällte Urteil des Kassationsgerichtshofes zu der von ihm eingebrachten Klage gegen das Urteil des Staatsrates. Sein nachfolgendes Interview in der „Dolomiten“ enthält ein Reihe von Aussagen, die jeder Grundlage entbehren. Die Alpenvereine von Südtirol und Österreich sowie der Dachverband für Natur- und Umweltschutz begehren daher folgende Richtigstellung, auch wenn wir uns nicht auf das Niveau von Herrn Seeber begeben werden.

Anton Seeber wird in der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 10./11. Juni mit der Aussage zitiert: „...denn man muss sich langsam fragen, welche Energie wir wollen“. Genau diese Frage haben die Umwelt- und Alpenvereine mit ihrem Rekurs aufgeworfen, denn für uns hängt die Windkraftnutzung – wie auch die Nutzung anderer erneuerbarer Energieformen – stets mit dem geeigneten Standort zusammen. Eine Antwort auf diese Frage haben insgesamt drei Gerichtsinstanzen kohärent und konsequent durch klare und eindeutige Urteile gegeben.


„Man kann alles bekämpfen, aber dann müssen sie einen konstruktiven Vorschlag bringen, eine Alternative, die besser ist.“, fährt Herr Seeber im Interview fort. Genau das machen wir seit langem, indem wir beispielsweise fordern, die beiden Wasserkraftwerke Töll-Forst sowie Forst-Marling zusammenzulegen und bei gleichzeitiger Erhöhung der derzeitigen Restwassermenge in der Ausleitungsstrecke Töll-Marling die Ausbauwassermenge derart zu erhöhen, dass der gesamte Schwall der Oberliegerkraftwerke im Vinschgau abgearbeitet werden kann. Ein Projekt, das nicht nur 40 GWh an zusätzlicher elektrischer Energie pro Jahr generiert, sondern den problematischen gewässerökologischen Zustand in der heutigen Schwall-beeinflussten Restwasserstrecke auch deutlich verbessern würde. Ein konkreter und konstruktiver Vorschlag unsererseits und eine Win-Win-Situation von Ökonomie und Ökologie.


Im Interview wird Anton Seeber zitiert: „... Straßen und eine Stromanbindung sind vorhanden.“ Was er nicht sagt, ist, dass laut Projekt die bestehende Militärstraße samt Tunnels für die notwendigen Schwer- Spezialtransporte massiv ausgebaut und gesichert sowie ca. 7 km neue Straßen in alpinem Gelände angelegt hätten werden müssen. Zudem wären Umspannstation und Übergabestation sowie Mittelspannungsleitung von den einzelnen Anlagen zur Umspannstation und zur Übergabe ins Tal notwendig gewesen.


Anton Seeber sagt: „Die Windräder wären sichtbar gewesen. Aber minimal.“ Über die Schwere des landschaftlichen Eingriffes und der landschaftsästhetische Beeinträchtigung lässt sich streiten. Nicht aber darüber, dass die Windräder genau in einer überaus wichtigen europäischen Vogelzugroute errichtet worden wären, die jährlich zweimal von hunderttausenden Zugvögeln genutzt wird. Die Problematik von Windkraftanlagen und Vögeln ist seit langem bekannt, wird aber von Herrn Seeber mit keinem Wort erwähnt. Den Schutz der Vogelfauna mit dem Argument des Klimaschutzes auszuhebeln, lassen Alpenverein Südtirol, Österreichischer Alpenverein und Dachverband für Natur- und Umweltschutz nicht gelten.


Im Interview wird das Urteil des Staatsrates in Rom erwähnt, nicht aber jenes aus erster Instanz am Verwaltungsgerichtshof in Bozen, das ebenfalls eindeutig und klar gegen die Errichtung des Windparkes geurteilt hat. Der Staatsrat in Rom hat in zweiter und letzter Instanz des Verwaltungsrechts aufgrund eines von Herrn Seeber eingebrachten Rekurses das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts definitiv bestätigt. Mit der von Herrn Seeber angestrengten Klage vor dem Kassationsgerichtshof, der höchsten gerichtlichen Instanz in Italien, sollten in erster Linie der Ermessensspielraum und die Kompetenz des Staatsrates in Frage gestellt werden.


Entgegen der Feststellung von Herrn Seeber im oben zitierten Interview „Es gab keine klare Begründung. Es wurde einfach nur abgelehnt“, begründet der Kassationsgerichtshof klar, verständlich  und eindeutig die Ablehnung der beiden angeführten Rekursgründe und erklärt den von Herrn Seeber eingebrachten Rekurs als unzulässig („inammissibile“). Klarer kann ein Urteil nicht begründet sein.


Anton Seeber sagt: „... und kann nicht meine ganze Zeit für ein solches Projekt verschwenden.“ Fakt ist, dass für uns die Causa nach dem eindeutigen Urteil in erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Bozen geklärt und abgeschlossen war. Herr Seeber hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich an den Staatsrat sowie nachfolgend an die Kassation zu wenden, nicht wir.


Insgesamt ist festzuhalten, dass die verschiedenen Instanzen der Gerichtsbarkeit in dieser Causa mit ihren Entscheidungen festgehalten haben, dass der Genehmigungsweg und die geltenden Gesetze immer und von jedem einzuhalten sind, auch unabhängig von der vermeintlichen Strahlkraft eines Projektes. Unabhängige Gerichtsbarkeit ist ein hohes Gut unserer Demokratie – alles andere wäre Willkür und die kann auch Herr Seeber nicht wollen.


Georg Simeoni - Präsident Alpenverein Südtirol
Robert Renzler - Generalsekretär Alpenverein Österreich
Klauspeter Dissinger - Vorsitzender Dachverband für Natur- und Umweltschutz

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