Donnerstag, 26. September 2013 11:04

Die Arbeiten in Sexten bleiben bis auf Weiteres ausgesetzt

Sexten/Baustopp bestätigt - Der Verwaltungsgerichtshof hat die einstweilige Verfügung zur Aussetzung aller Arbeiten in der Verhandlung von Dienstag bestätigt. Damit bleiben alle Arbeiten im Zusammenhang mit der skitechnischen Verbindung zwischen Helm und Rotwand eingestellt. Die nächste Verhandlung ist für den 4. Dezember festgelegt und fällt mit dem Rekurs gegen das erste Projekt zusammen, der aufgrund der Anträge der Gegenseite immer wieder vertagt wurde.
Das Richterkollegium am Verwaltungsgericht hat in der Aussetzungsverhandlung vom Dienstag die mittels Präsidialverfügung einstweilen genehmigte Aussetzung aller Genehmigungen und Arbeiten bestätigt. Der Baustopp an der Skigebietsverbindung bleibt dadurch aufrecht. Die Bestätigung der Aussetzung aller Arbeiten ist gleichzeitig auch eine Bestätigung der Arbeit und des Einsatzes des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz in dieser Angelegenheit. Zur Entscheidung dürften neben den vielen bereits im Vorfeld angeführten Gründen auch die rücksichtslosen Rodungsmaßnahmen über das Ferragosto-Wochenende beigetragen haben und dies, obwohl die Aussetzungverhandlung bereits für den darauffolgenden Montag angesetzt war. Bei den in aller Eile durchgeführten Rodungen selbst kam es dann zu weiteren Unregelmäßigkeiten, die in Summe den Ausschlag für die Beibehaltung des Baustopps gegeben haben.
In einer ersten Reaktion appelliert Mark Winkler von der Sextner Dolomiten AG, „... sachlich zu bleiben und unnötige Emotionen aus der Debatte herauszuhalten“. In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass der Dachverband für Natur- und Umweltschutz von Anfang an für eine sachliche Diskussion plädiert hat, und daran erinnern, dass die Sextner Dolomiten AG sowohl die Kundgebung in Sexten mit dem Titel „Wir klagen an“ organisiert als auch ganzseitige Inserate in den Tageszeitungen geschaltet hat, die sicherlich nicht zur Versachlichung der Thematik beitragen haben.
Zudem ist es uns ein Anliegen festzustellen, dass wir weiterhin nicht gegen eine direkte Verbindung der beiden Skigebiete mittels einer Seilbahn sind. Dafür sind aber keine neuen Pisten notwendig. Die Variante einer direkten Verbindung findet sich als solche auch in den Projektunterlagen, wurde und wird aber bewusst „schlechtgerechnet“, um über die Rechtfertigung einer Skigebietsverbindung neue Pisten bauen zu können.
Am 4. Dezember findet die nächste Verhandlung statt, die dann mit dem immer noch laufenden Rekurs gegen das erste Projekt zusammenfällt. Auch hier stellen wir fest, dass die Gegenseite mit ständigen Anträgen zur Vertagung dieses ersten Rekurses selbst dazu beiträgt, dass keine Planungssicherheit vorliegt.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz geht weiterhin davon aus, in beiden Rekursen schlussendlich Recht zu bekommen.

 

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