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Antrag auf Akteneinsicht zum „Naturdenkmal Steinerne Stadt“ an die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung
27. Februar 2026

Antrag auf Akteneinsicht zum „Naturdenkmal Steinerne Stadt“ an die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung

Die Steinerne Stadt ist ein Naturdenkmal in der Nähe des Sellajochs, am Fuße des Langkofels. Sie ist geprägt von großen Dolomit-Felsen, die die grünen Wiesen überziehen und ein einzigartiges, großartiges Landschaftsbild schaffen, geprägt von einer besonderen und empfindlichen einheimischen Flora.

Fotos: HPV
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Ende 2022 hat die Gesellschaft Piz Sella AG, die einige der Aufstiegsanlagen in diesem Gebiet betreibt, ein Projekt vorgelegt, um den Skiweg, der durch die Steinerne Stadt führt, an lediglich zwei Stellen zu verbreitern, damit Pistenfahrzeuge der neuesten Generation passieren können.
Die Arbeiten wurden im Frühjahr 2023 jedoch nicht nur an zwei Stellen, sondern auf einer insgesamt rund 700 Meter langen Strecke durchgeführt und haben einen Teil dieses authentischen Dolomitenjuwels beschädigt. Um Platz für die Pistenraupen zu schaffen, wurden mehrere der landschaftsprägenden Dolomitfelsen vollständig abgetragen und entfernt sowie verschiedene Pflanzen, darunter auch einige monumentale Zirben, beseitigt. Die Piste wurde deutlich verbreitert und eingeebnet, um den Skifahrern die Durchfahrt zu erleichtern. Die Trasse, die sich zuvor an die gegebene Landschaftsstruktur und an die vorhandenen Felsen und Pflanzen angepasst und sich an ihnen vorbeigeschlängelt hatte, wurde nun verbreitert und begradigt – mit einer erheblichen Beeinträchtigung dieses großartigen Ortes.
Im Oktober 2023 versuchte die Piz Sella AG, den Schaden nachträglich zu regulieren, indem sie um eine landschaftsrechtliche Genehmigung im Nachhinein ansuchte. Diese wurde von der Landesverwaltung auf-grund des enormen landschaftlichen Schadens abgelehnt. Infolge dieser Ablehnung legte das Unternehmen eine Aufsichtsbeschwerde bei der Landesregierung ein.
Inzwischen sind zwei Jahre vergangen, und die Landesregierung hat – obwohl sie innerhalb von vier Monaten antworten müsste (Art. 9, Abs. 13 des L.G. 17/1993) – noch immer keine Entscheidung getroffen. Sie hat jedoch einen Landschaftsexperten beauftragt, ein Gutachten zur Begründetheit der Aufsichtsbeschwerde zu erstellen.
Die Alpin- und Umweltschutzverbände (Club Alpino Italiano Alto Adige, Club Alpino Italiano Sektion Bozen, Alpenverein Südtirol, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Heimatpflegeverband Südtirol, Mountain Wilderness Italia Onlus, Nosc Cunfin, Lia per Natura y Usanzes) haben Einsicht in das Gutachten des von der Landesregierung beauftragten Experten beantragt.
Die Verbände können nicht nachvollziehen, dass zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall und der Beschädigung des Naturdenkmals die Landesregierung noch immer keine Entscheidung getroffen hat. Die Fakten sprechen für sich: Es handelt sich um eine schwere Beeinträchtigung der Dolomitenlandschaft, und bislang hat die Landesregierung zum Geschehenen nicht Stellung bezogen.
Die Verbände fordern die Anwendung des europäischen Verursacherprinzips („Der Verursacher zahlt“, Richtlinie 2004/35/EG) über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. In diesem Fall bedeutet dies anzuerkennen, dass eine landschaftliche Zerstörung begangen wurde, die Konsequenzen haben muss – sowohl für jene, die den Schaden verursacht haben, als auch für jene, die die Tätigkeit der Piz Sella hätten kontrollieren und die Bauarbeiten vor Eintritt irreversibler Schäden hätten stoppen müssen.
Wir fordern einen Kurswechsel: Wirtschaftliche Interessen und Entwicklung auf Kosten von Umwelt und Landschaft zu betreiben, muss der Vergangenheit angehören. Damit jene Landschaftselemente, die den Namen der Dolomiten weltweit bekannt gemacht haben, auch weiterhin bestehen und wir sie nicht irreversibel schädigen, wie es in der Steinernen Stadt bereits geschehen ist.

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