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Schnals: Das Verwaltungsgericht Bozen stoppt den Ausbau der Skianlagen in der Nähe des Gletschers.
19. Juni 2025

Schnals: Das Verwaltungsgericht Bozen stoppt den Ausbau der Skianlagen in der Nähe des Gletschers.

Gemeinsame Medienmitteilung von Dachverband für Natur- und Umweltschutz, CAI Alto Adige,  Mountain Wilderness und LIPU (Lega Italiana Protezione Uccelli)
Das Projekt hätte der strategischen Umweltprüfung und der Verträglichkeitsprüfung gemäß EU-Bestimmungen unterzogen werden müssen. CAI Südtirol, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Lipu und Mountain Wilderness fordern: Keine weiteren Höhenskianlagen in Gebieten, die bereits stark unter dem Klimawandel leiden.

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Mit Urteil Nr. 176 vom 17.06.2025 hat das Verwaltungsgericht Bozen den Rekurs der Umweltverbände CAI Südtirol, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, LIPU und Mountain Wilderness angenommen, das die Annullierung des Beschlusses der Landesregierung vom 5. März 2024 zur Genehmigung des Ausbaus des Skigebietes im Schnalstal festgeschrieben hat. Die Umweltverbände machten geltend, dass dieser Ausbau zu einer nachhaltigen Schädigung eines alpinen Geländes mit majestätischen Moränen, Gletschermulden und einer noch zumeist unberührten Natur geführt hätte.
Mit dem angefochtenen Beschluss hatte die Autonome Provinz Bozen ein Erweiterungsprojekt im Schnalstal genehmigt, in einer Höhe von 3000 m ü. d. M., das den Bau eines 6er-Sesselliftes mit einer Liftlänge von ca. 1 km, einer Tal- und einer Bergstation sowie neuen Pisten auf einer Fläche von ca. 2,6 Hektar vorsah. Dies in einem Gebiet, das im Landschaftsplan der Gemeinde Schnals als „hochalpines - und Gletschergebiet“ gesetzlich geschützt ist. Es handelt sich um hochalpines Gebiet rund um das „Hochjoch“, das sich in einem sehr sensiblen, weitgehend vegetationslosen Hochgebirge befindet, und dessen Landschaft durch imposante Moränenfelder geprägt ist.
Bei dieser Erweiterung des Skigebiets handelt es um eine Planung, die als solche gesetzlich einer strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegt. Das Gericht, das den Ausführungen der Umweltverbände folgte, hat bestätigt, dass die Projekte nicht dieser vorgeschriebenen Prüfung gesetzeskonform unterzogen worden waren. Weiters wurde im Urteil auch bestätigt, dass die, durch EU-Bestimmungen über die Natura 2000 Gebiete ebenfalls vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde, da die geplanten Anlagen in der Nähe von zwei Natura-2000-Gebieten, das „Ruhegebiet Ötztaler Alpen“ und der „Naturpark Texelgruppe“, entstehen sollte.
Die geplante Erweiterung würde auch geschützte Lebensräume und Gebiete beeinträchtigen, in denen das Alpenschneehuhn vorkommt, einer für dieses Hochgebirge typische Vogelart, die durch die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EWG, Anhang I) ausdrücklich und absolut geschützt ist. Die Skianlagen bedrohen diese Art zum einen durch Verringerung von Futter- und Nistplätzen, die aufgrund des Klimawandels ohnehin bereits stark beeinträchtigt sind, als auch durch die Hängekabel der Skianlagen selbst, die ein hohes Risiko für Kollisionen darstellen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt die Argumentation der Rekurs werbenden Umweltverbände, indem es feststellt, dass „einige Schritte des SUP-Verfahrens unter Verstoß gegen die Richtlinie 2001/42/EG und das Landesgesetz Nr. 17 aus dem Jahr 2017 nicht oder nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurden“ und klarstellt, dass „gemäß diesen Bestimmungen und der geltenden Rechtsprechung zufolge bestätigt werden kann, dass im vorliegenden Fall eine Verpflichtung zur Durchführung der SUP bestand“.
Vor dem Hintergrund des nicht mehr zu leugnenden Klimawandels und der immer trockener werdenden Winter ist die Verlagerung von Skigebieten in immer höhere Lagen, und somit in weitgehend intakte wie sensible Naturgebiete ein kurzsichtiger Ansatz für den Tourismus. Solche Erweiterungen schaden der Natur und Umwelt unmittelbar und eindeutig, aber langfristig auch der Wirtschaft der betroffenen Gebiete, deren Pfeiler eine intakte Natur ist und künftighin noch mehr sein wird.
Es ist höchst an der Zeit, einen kulturellen Sinneswandel einzuleiten, damit um das verloren gegangene Gespür für unserer Umwelt wiederherzustellen. 
Hinweise für Journalisten:    
Mit Beschluss Nr. 115 vom 5.3.2024, veröffentlicht in der B.U.R. Nr. 11 vom 14.3.2024, hat der Landesregierung die Machbarkeitsstudie „Zusätzliche Maßnahmen zur Entwicklung des Skigebietes Schnals“ in der Gemeinde Schnals gemäß Gemeinderatsbeschluss Nr. 43 vom 29.9.2021 genehmigt.