Neues Gesetz zur Anwendung von Pestiziden
Sang- und klanglos ist im Landtag vergangene Woche das Gesetz Nr. 51/25 mit dem Titel „Bestimmungen im Bereich Pflanzenschutz“ verabschiedet worden. Das in diesem Bereich geltende Landesgesetz Nr. 8/2016 wurde außer Kraft gesetzt.
Foto: Archiv DVN
Der Dachverband für Natur und Umweltschutz sieht dieses Gesetz als letzten Schachzug von LR Luis Walcher an, jegliche Mitsprache und Initiative von Seiten der Bürger*innen beim Einsatz und Verwendung von Pestiziden zu unterbinden. „Ein zweites „Wunder von Mals“ darf es wohl nicht geben!“, so bringt Peter Gasser, Vizepräsident des Dachverbandes, seine Enttäuschung über den schmalen Inhalt des Gesetztes zum Ausdruck. Zu sehr hatte das Vorhaben der Malser an den Grundfesten der konventionellen Landwirtschaft gerüttelt. Zur Erinnerung: die Gemeinde Mals hatte über eine Volksbefragung den Weg gestartet, eine „pestizidfreie“ Gemeinde zu werden. „Es fällt auf, dass im Gesetz ausschließlich von „Pflanzenschutzmitteln“ die Rede, eine Verharmlosung des Ausdrucks „Pestizide“, der treffender ist, und bei dem Menschen hellhörig werden“ so Gasser.
Laut neuem Gesetz ist die Landesregierung – de facto der Bauernbund – über einen eigenen Pflanzenschutzdienst oberster Gebieter und Wächter in Sachen Pflanzenschutz. Den Gemeinden wurden jegliche Möglichkeiten entzogen, auf eigenem Gebiet Regelungen in Bezug auf die Ausbringung von Spritzmitteln und die Abdrift beim Sprühen zu treffen. Ihnen wird lediglich die – unliebsame und aufwändige - Aufgabe zugeschreiben, allfällige Verwaltungsstrafen zu verhängen und einzuheben. „Wo bleibt das Bekenntnis des Landeshauptmanns, sich dem Natur- und Umweltschutz verpflichtet zu fühlen?“, so Elisabeth Ladinser, Präsidentin des Dachverbandes. Eine etwas tiefer gehende Regelung wäre angebracht gewesen. Die Problematiken der Abdrift und der Ausbringung von Spritzmitteln ist zwar durch eine EU-Richtlinie und dem Nationalen Aktionsplan zur Nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geregelt, die in Südtirol direkt anwendbar sind. Dennoch wäre, Wir haben in Südtirol eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft, die teilweise bis in die Ortszentren geht und häufig an Spielplätze, Schulhöfe und Altersheime grenzt. Die Abdrift beim Spritzen kann deshalb sehr problematisch werden. Eine klare Bezugnahme dazu im Gesetz wäre wünschenswert gewesen. Ebenso die Möglichkeit, dass Gemeinden selber Regelungen treffen können. Vor allem wäre es ein Zeichen dafür, dass unseren politischen Vertretern die Gesundheit ihrer Bürger*innen auch diesbezüglich ein Anliegen ist. Die zeitgleich verbreitete Nachricht, dass die Biolandwirtschaft in Südtirol weiterhin potenziert werden soll, was sehr lobenswert ist, macht diesen Makel auch nicht besser.




