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Olympia-Speicherbecken in Antholz: Umweltverbände reichen Rekurs ein
16. September 2024

Olympia-Speicherbecken in Antholz: Umweltverbände reichen Rekurs ein

Keine Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Strategische Umweltprüfung, Ignorieren offizieller Einsprüche und Schutzbestimmungen, Planen im Lawinenschutzgebiet, laxes Prüfen von alternativen Standorten und explodierende Kosten: Olympia macht das alles möglich, auch auf Kosten geschützten alpinen Waldes. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben haben der Heimatpflegeverband Südtirol, Dachverband für Natur und Umweltschutz, Mountain Wilderness und Climate Action South Tyrol gemeinsam mit dem Umweltring Pustertal Rekurs gegen das geplante Olympia-Speicherbecken in Antholz eingelegt. 

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Das geplante Becken, mit einem Volumen von 31.500 Kubikmetern, würde das Landschaftsbild im hinteren Antholzertal erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich soll ein großer Lawinenschutzdamm errichtet werden, da sich der Standort in einer Gefahrenzone befindet. Trotz zahlreicher Einsprüche von Bürgern und Umweltverbänden sowie Alternativen mit weniger gravierenden Eingriffen wurde das Projekt durch die Landesregierung und die Gemeinde Rasen-Antholz vorangetrieben.

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und fehlende Strategische Umweltprüfung (SUP)

Bei Projekten wie im vorliegenden Fall muss laut Landesgesetzgebung eine Vorprüfung für eine Strategische Umweltprüfung gemacht werden. Im Falle der Ausweisung eines Sondernutzungsgebiets für das geplante Speicherbecken wurde das allerdings nicht gemacht, sondern einfach lapidar die Empfehlung des Technikers des Projektwerbers, es sei keine Strategische Umweltprüfung notwendig, ohne weitere Prüfung übernommen. Dabei wäre bei genauerer Durchsicht der technischen Unterlagen wahrscheinlich nicht nur eine SUP, sondern sogar eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt selbst notwendig.

Einsprüche besorgter Bürgerinnen und Bürger und der Umweltverbände werden ignoriert
Kritisch zu sehen ist vor allem auch der Umgang der Gemeinde Rasen-Antholz mit offiziellen Einsprüchen besorgter Bürgerinnen und Bürger und der Umweltverbände. Sie wurden entweder damit abgetan, dass das Projekt aufgrund der olympischen Winterspiele ganz einfach notwendig sei, oder, trotz fristgerechter Einreichung, als „zu spät“ zurückgewiesen. Dieser fragwürdige Umgang mit Bürgerrechten führte sogar zum Einschreiten der Volksanwältin und zu einem Rundschreiben des Gemeindenverbandes.

Laxe Prüfung der Alternativen und Umgehung der Schutzbestimmungen

Dass es Alternativen zum geplanten Speicherbecken im Wald gibt, ist sogar in den Projektunterlagen nachzulesen. Auch, dass sie nie wirklich in Betracht gezogen wurden wird aus denselben Unterlagen klar. Wenn zum Beispiel das Kriterium „Gefahrenzonen“ lediglich als gering negativ eingeschätzt wird, obwohl sich der geplante Standort zum Großteil in einer Lawinengefahrenzone befindet und deshalb mit einem Lawinenschutzdamm gesichert werden müsste, so ist die Diskrepanz offensichtlich. Dazu kommt noch, dass das geplante Projekt in mehreren Punkten unvereinbar mit dem Landschaftsschutzgesetz, dem Landschaftsplan der Gemeinde Rasen-Antholz und vor allem auch dem Landesklimaplan 2040 ist.

Der geplante Eingriff steht im Widerspruch zur Idee „nachhaltiger“ Olympiaspiele

Zu Beginn der Planungen für Olympia 2026 wurde mehrfach betont, dass für Olympia keine neuen Infrastrukturen und keine Zerstörung von naturbelassenen Landschaften notwendig sei. Mit der Investition von über 50 Millionen Euro in den Neubau des Biathlonzentrums wurde dieser Grundsatz zwar schon verworfen, doch die Umweltverbände betonen: „Die Anlage eines Speicherbeckens mit Schutzwall in einem naturbelassenen Ökosystem steht dem für die olympischen Winterspiele wiederholt betonten Gedanken der Nachhaltigkeit diametral entgegen. Will man die Idee „nachhaltiger Spiele“ nicht gänzlich verwerfen so muss dieses Projekt eingestampft werden.“
Der Rekurs der Umweltverbände, vertreten von RA Dr. Ulrike Vent, wurde am 11.09.2024 an die Verwaltungsbehörden zugestellt. Die Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsgericht Bozen.