Windpark Brenner - Rekurs angenommen
Windpark Brenner/Verwaltungsgericht Bozen - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der Alpenverein Südtirol und der CAI Alto Adige sind erfreut, dass der von ihnen über den WWF eingereichte Rekurs vom Verwaltungsgericht angenommen wurde. Die Begründungen sind klar, denn ein Windpark am Brenner würde ja gegen den Beschluss der Landesregierung vom 21.2.2011 verstoßen, indem Südtirol als „Windkraft-freies Land“ erklärt wurde. Weiters sind die Berge Südtirols über 1600m ü.M. unter Landschaftsschutz.
Umwelt & Recht Nr. 11 und Nr. 12
2012 sind erschienen:
- Umwelt & Recht Nr. 12 - 2012 mit folgenden Themen: Licht ist nicht gleich Licht - Lichtverschmutzung in Südtirol / Werbe- und Hinweistafeln - Neue Richtlinien / Bau- und Kunstdenkmalpflege - Aufgaben und Ziele
- Umwelt & Recht Nr. 11 - 2012 mit folgenden Themen: Landschaftsfonds - Förderung von Initiativen und Vorhaben / Photovoltaikanlagen - Geltende Bestimmungen / Landschafts- und Kulturelemente - Begrünung von Stützmauern und Fassaden
Beide Ausgaben sind beim Dachverband erhältlich sowie nachzulesen und herunterzuladen auf http://www.umwelt.bz.it/publikationen/umwelt-recht.html
Am 25.11.2012 wird auf Gemeindegebiet Mals die Volksabstimmung zum Rambach durchgeführt werden, die darüber befindet, ob am z.Z. naturbelassenen Rambach ein E-Werk mit der max. Nennleistung von 3 MW errichtet werden soll. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr in Mals und Fraktionen geöffnet. Allen Wahlberechtigten wird ganz nach dem Grundprinzip der Direkten Demokratie das offizielle Abstimmungsheft der Gemeinde Mals (siehe Anhang dt-it) zugeschickt, in dem die Argumente der Kraftwerksbefürworter und -gegner gleich berechtigt aufgezeigt werden.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz steht für den Schutz des Rambaches und für dessen Naturbelassenheit!
Mehr zu den Argumenten für den Rambach als naturbelassenen Bach um Anhang und unter http://prorambach.wordpress.com/
Pressekonferenz - Walzer statt Knaller
Lärmgesetz/Feuerwerke - In der Novembersession des Südtiroler Landtages soll das neue Lärmschutzgesetz verabschiedet werden. Neben einer ganzen Reihe von sehr guten Bestimmungen und Ansätzen, die dem Gedanken des Vorsorgeprinzips folgen, finden sich leider auch einige Verschlechterungen zum aktuell gültigen Gesetz. So etwa die unverständlicherweise aufgelockerte Regelung im Zusammenhang mit Feuerwerks- und Knallkörpern. Die Initiativgruppe um das Ökoinstitut Südtirol, die Verbraucherzentrale Südtirol, den WWF Bozen, die LAV, den Südtiroler Tierfreundeverein, Italia Nostra sowie den Dachverband für Natur- und Umweltschutz hoffen, dass der Südtiroler Landtag auch in diesem Bereich den Schutz von Gesundheit und Umwelt an die erste Stelle setzt und auch im neuen Gesetz zumindest die derzeit gültige Regelung übernimmt.