Dienstag, 21. August 2012 08:48

Straße nach Antersasc – noch lange nicht gebaut!

Antersasc/Erschließung - Für die Erschließung der Alm in Antersasc wird ein neuer Anlauf unternommen. Bis zur endgültigen Genehmigung muss das Projekt aber noch den regulären Verfahrensweg durchlaufen. Zudem besteht ein eindeutiges Präzedenz-Urteil in Sachen Antersasc. Somit dürfte sich auch die Landesregierung sehr schwer tun, das Projekt überhaupt zu genehmigen und das dreifach geschützte Gebiet Partikularinteressen zu opfern.

 

Zwar hat das neu eingereichte, aber dem Vernehmen nach inhaltlich wenig abweichende Projekt zur Erschließung der Alm in Antersasc mittels Zufahrtsstraße mit den zustimmenden Beschlüssen auf Gemeindeebene die erste Hürde genommen, gebaut ist der Weg deshalb aber noch lange nicht. Zunächst wird das Ansuchen von den Fachleuten der kompetenten Stellen in der öffentlichen Verwaltung genau geprüft. Anschließend wird es der zweiten Landesschaftsschutzkommission vorgelegt, die auch aufgrund der fachlichen Gutachten eine Entscheidung treffen wird. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz geht davon aus, dass diese Expertengutachten erneut negativ ausfallen werden, wie es bereits beim ersten Anlauf zum Straßenbau der Fall war. Immerhin handelt es sich bei Antersasc um ein dreifach geschütztes Gebiet. Es liegt im Naturpark Puez-Geißler, ist Natura2000-Gebiet von europäischem Interesse und schlussendlich gehört das Gebiet zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Auch die Südtiroler Landesregierung wird es sich sicherlich zweimal überlegen, bevor sie erneut ihre eigenen Experten und Kommissionen übergeht und ein eventuell negativ bewertetes Projekt schlussendlich doch durchwinkt. Hat doch im April 2011 das Verwaltungsgericht Bozen die Realisierung des Weges im Naturpark als unzulässig erklärt, somit den Beschluss der Landesregierung kassiert und ein wichtiges Präzedenzurteil geschaffen.

Sollte es dennoch wider Erwarten zu einer Genehmigung der Erschließung durch die Landesregierung kommen, wird sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz alle Optionen für eine erneute Anfechtung über das Verwaltungsgericht offen halten.

 

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