Donnerstag, 08. Mai 2014 15:10

Skigebietsverbindung Helm-Rotwand: Keine Berufung

Sexten/Rekurs - Nach eingehendem Studium der Urteile im Fall Sexten kommt der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zum Schluss, dass er gegen die ergangenen Urteile keine Berufung einlegen wird. Nach wie vor sind wir der felsenfesten Überzeugung, dass das Projekt naturschutzfachlich höchst problematisch ist und in dieser Form nie hätte genehmigt werden dürfen. Nachdem wir auf unseren offenen Brief an die Südtiroler Landesregierung bis dato keine Antwort erhalten haben, werden wir nun bzgl. der öffentlichen Bezuschussung in Millionenhöhe eine Eingabe beim Rechnungshof machen.

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hat die Mitte April ergangenen Urteile in Sachen Skigebietsverbindung Helm-Rotwand sehr genau studiert und sich auch beraten, ob eine Berufung dagegen beim Staatsrat in Rom opportun sei. Von Seiten des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz werden wir nun nach vier Jahren engagiertem Einsatz für einen unberührten Stiergarten keine Berufung einlegen. Nach wie vor sind wir aber absolut überzeugt, dass das umstrittene Projekt unverhältnismäßig, massiv schädigend für Natur und Umwelt und höchst fragwürdig bezüglich des übergeordneten öffentlichen Interesses ist. In dieser Form hätte es nie von den zuständigen Stellen in Verwaltung und Politik genehmigt werden dürfen. Ob andere Interessenvertretungen und Umweltorganisationen etwaige Berufungen anstreben werden, bleibt selbstverständlich unbeeinflusst von der Entscheidung des Dachverbandes.

In einem offenen Brief an die Südtiroler Landesregierung haben wir im Zusammenhang mit dem Projekt auch die Frage des öffentlichen Interesses bezüglich Co-Finanzierung durch das Land in Höhe von bis zu 8 Millionen Euro Steuergeld aufgeworfen. Da wir bis dato keine Antwort darauf erhalten haben, wird der Dachverband für Natur- und Umweltschutz nun eine Eingabe beim Rechnungshof machen. Letzterer wird ersucht, die Legitimität der Bezuschussung in Millionenhöhe ohne eingeforderte Absicherungen oder Garantien durch die Landesregierung zugunsten einer privaten hoch verschuldeten Gesellschaft zu prüfen.

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