Freitag, 26. August 2016 16:43

Wes Brot ich ess...

Skigebiet Schnals/Baustopp - Den vom Verwaltungsgericht Bozen verhängten Baustopp in Schnals aufgrund eines seit März behängenden Rekurses führt der Direktor der Schnalstaler Gletscherbahnen darauf zurück, dass der Dachverband für Natur- und Umweltschutz sowie der Alpenverein Südtirol gegen Sicherheit, Familien und Arbeitsplätze seien. Dazu steht in unserem seit Monaten eingebrachten Rekurs keine Silbe, sehr wohl werden aber eine Reihe von formalen und inhaltlichen Gründen angeführt, die schon zu einem einstimmig negativen Gutachten des UVP-Beirates bei der Genehmigung der Machbarkeitsstudie geführt haben.

Der Direktor der Schnalstaler Gletscherbahnen wirft dem Dachverband für Natur- und Umweltschutz sowie dem Alpenverein in der Tagespresse vor, familien- und wirtschaftsfeindlich sowie gegen mehr Sicherheit und Arbeitsplätze in Schnals zu sein. Wie Herr Pichler Rolle diesen Zusammenhang zu dem bereits im März 2016 eingereichten Rekurs am Verwaltungsgericht Bozen herstellt, ist uns absolut schleierhaft. Ganz im Gegenteil, der Rekurs bezieht sich auf Plan- und Projektunterlagen des Bauwerbers selbst, die feststellen, dass auch auf der neuen Talabfahrt schwierige geologische Verhältnisse herrschen und Maßnahmen gegen Lawinen zu treffen seien. Eine erhöhte Sicherheit ist somit auch auf der neu geplanten Talabfahrt außerhalb der Skizone nicht zu erwarten. Dies ist aber nur einer der vielen Rekursgründe, die den Dachverband für Natur- und Umweltschutz sowie den Alpenverein Südtirol dazu bewogen haben, beim Verwaltungsgericht Bozen Rekurs gegen den Beschluss der Landesregierung Nr. 38/2016 einzureichen.

Mit diesem Beschluss setzt sich die Landesregierung ein weiteres Mal - entgegen ihrer politischen Versprechen am Anfang der Legislatur - über negative Gutachten von Fachkommissionen, in diesem Fall dem Umweltbeirat, hinweg und genehmigt Anfang des Jahres eine Machbarkeitsstudie, die der Umweltbeirat einstimmig abgelehnt hat. Das negative Gutachten des UVP-Beirates scheint der ehemalige Umwelt-Landesrat und nunmehrige Direktor aber „vergessen“ zu haben, wenn er davon spricht, dass es keine politische, sondern eine rein technische Entscheidung zur Projektgenehmigung war.


Der seit Monaten am Bozner Verwaltungsgericht behängende Rekurs war und ist dem Projektwerber, der Gemeinde Schnals und dem Land Südtirol unmittelbar zugestellt worden. Trotz des laufenden Verfahrens und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit haben diese sich für die Umsetzung des Projektes ausgesprochen, auch wenn von Seiten des Landes nicht weniger als 28 Auflagen mit dem aktuellen Projekt verknüpft wurden. Die Entscheidung zum Beginn der Bauarbeiten liegt beim Projektträger, der sich aber auch aller Auswirkungen bewusst sein muss, so auch des nun verhängten Baustopps. Es war ein verfahrenstechnisch notwendige und absehbare Maßnahme, die Einstellung der Bauarbeiten in einem laufenden Verfahren zu beantragen und gegen alle seit März 2016 erlassenen Verfahrensdokumente mittels zusätzlicher Anfechtungsgründe zu rekurrieren. Der einstweiligen Aussetzung der Bauarbeiten wurde von Seiten des Verwaltungsgerichtspräsidenten stattgegeben, die Voraussetzungen für den Baustopp scheinen also für das Verwaltungsgericht Bozen durchaus gegeben.


Wenn sich Herr Pichler Rolle so sicher ist, dass der Verfahrensablauf rechtens und alle Genehmigungen auf rein technischen Überlegungen basieren, dann hat die Schnalstaler Glescherbahnen AG vom Rekurs absolut nichts zu befürchten. Im Gegenteil, es käme neben der politischen Bestätigung auch eine juristische hinzu. Die naturschutzfachliche Genehmigung lässt sich für dieses Projekt nicht mehr nachholen, da sich der Umweltbeirat bereits Ende 2105 mehr als klar und deutlich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen hat.

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