Freitag, 21. September 2012 11:00

Pressekonferenz - II. LS-Kommission/Rauswurf

Muss II. Landschaftsschutzkommission braver werden? - In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Südtiroler Landesregierung an diesem Montag außerhalb der Tagesordnung die Neuordnung der Kollegialorgane beschlossen. Unter dem Deckmäntelchen der Effizienzsteigerung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren wurden just die Kommissionen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes neu geregelt, unter anderem die II. Landschaftsschutzkommission. Somit wurde der Vertreter der Umweltverbände nach gut 24 Jahren hervorragender Arbeit im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes ganz einfach gestrichen. Der Vertreter des Bauernbundes zwar auch, die Landwirtschaft wird jedoch weiterhin durch den nun zusätzlich vorgesehenen Vertreter der Abteilung Landwirtschaft vertreten sein.

Die neu zusammengesetzte Kommission besteht dabei nur noch aus bestellten Vertretern der öffentlichen Verwaltung. Die interessierte Öffentlichkeit und vor allem der kritische Umweltschutz wurden ersatzlos aus der Kommission gestrichen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Transparenz bei Projekten, die aufgrund ihrer Wichtigkeit und Tragweite von der II. Landschaftsschutzkommission begutachtet werden müssen, gehen verloren. In Zukunft erhalten wir zu geplanten Projekten keine Informationen mehr im Vorfeld, können unsere fachlichen Argumente nicht mehr in die Diskussion einbringen und die Entscheidung der Kommission nicht mehr beeinflussen. Die beiden behördlichen Landschaftsschützer dürften es in Zukunft wohl schwer haben, Projekte wie die umstrittenen Almerschließungen auf die Antersasc-Alm, Durra-Alm oder Kofler-Alm, kritische Almmeliorierungen etc. gegen den Willen ihrer Kollegen in der Landschaftsschutzkommission zu verhindern. Auch der Denkmalschutzvertreter kann den Landschaftsschützern kaum zu Hilfe eilen, da er nur dann seine Stimme erheben darf, wenn eine Denkmalschutzbindung vorliegt.

Jene Eingriffe, die von der II. Landschaftsschutzkommission behandelt werden, werden in den allermeisten Fällen parallel dazu auch im Sinne des geltenden Forstgesetzes durch das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat genehmigt. Wenn das Gebiet einer forstlich-hydrologischen Nutzungsbeschränkung unterliegt, so ist für sämtliche Erdbewegungsarbeiten eine separate und damit zusätzliche forstliche Genehmigung vorgesehen. Wie rechtfertigt man die Präsenz der Forstbehörde in der II. Landschaftsschutzkommission, wenn ihre Interessen bereits durch die vom Forstgesetz parallel vorgesehene Begutachtung gewährleistet erscheinen. Ist das Effizienz und Vereinfachung?
Wenn die neue Kommission zukünftig ein reines Fachgremium sein soll, so ist auch die (bereits bisher und weiterhin) vorgesehene Präsenz des Bürgermeisters - also eines politischen Vertreters der Gemeinde zu hinterfragen. Der Landschaftsschutzbehörde ist vorab die Position der Gemeinde durch das in den Akten aufliegende Baukommissionsgutachten bekannt.
Hätte man es mit einer Reform im Sinne von Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung wirklich ernst gemeint, so sollte die II. Landschaftsschutzkommission in eine wirkliche Fachkommission umgewandelt werden, einzig bestehend aus Landschaftsschutzexperten (behördlichen und externen), wie auch anderswo in Italien durchaus üblich, wenn es um die Überprüfung der Landschaftsverträglichkeit eines Eingriffs geht.

Für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz ist der Ausschluss des Umweltvertreters aus der II. Landschaftsschutzkommission absolut inakzeptabel und nicht zu rechtfertigen. Damit wird der Verfahrensablauf nicht etwa effizienter oder schneller. Hier geht es einzig um den Ausschluss kritischer Stimmen und dies ist sowohl fachlich als auch politisch besonders bedenklich, besonders wenn diese Vorgangsweise auch in anderen Kommissionen und Gremien Einzug halten sollte.

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