Manifest der Bio-Bauern vom Obervinschgau

Manifest - Es ist höchste Zeit für die Landwirtschaft im Obervinschgau Rahmenrichtlinien zu erlassen. Die Politik beschwört mit der bisherigen Praxis in der Obstwirtschaft das Ende der Biobetriebe und den Ruin der Milchwirtschaft herauf. Der Verlust wertvoller Kulturlandschaft und der Biodiversität sowie die Schädigung der Bienen sind ebenso Konsequenzen dieser Agrarpraxis. Eine Koexistenz von integriertem Obstbau und anderen Kulturarten ist mit der zur Zeit geltenden guten landwirtschaftlichen Praxis im Obstbau unmöglich. Die Kontamination aller anderen Kulturarten - sei es Grünland, Getreide, Gemüse, Kräuter oder private Hausgärten - ist mit zahlreichen positiven Rückstandsanalysen bewiesen. Das Grundrecht auf Unversehrtheit des privaten Eigentums wird durch die Praxis im integrierten Anbau ständig verletzt.

Obstwirtschaft und Politik sind deswegen aufgefordert, umgehend Regeln für den Obervinschgau zu erstellen. Der Faktor Wind ist das Stichwort, an dem die Abdrift mindernden Maßnahmen scheitern und der Grund, warum eine Abstandsreduzierung auf zehn Meter nicht zu rechtfertigen ist.
Deshalb ergeht folgende Forderung an die Politik und die Obstwirtschaft: (Für das Gemeindegebiet von Mals erübrigt sich dieses Thema, denn 75 Prozent der Bevölkerung sind gegen Pestizide, somit ist nur biologischer Anbau möglich!)

1. Die Bio-Bauern des Obervinschgau fordern, alle anderen Kulturarten als sensible Zonen einzustufen, da die im Obstbau verwendeten Pestizide für diese nicht zugelassen sind und somit KEINE Rückstände dieser Gifte in Getreide, Gemüse, Kräutern und Heu sein dürfen. Wenn die Obstwirtschaft mit sogenannten Abdrift mindernden Maßnahmen die vom nationalen Aktionsplan vorgesehenen 30 Meter auf zehn Meter Abstand reduziert, muss sie als ersten Schritt den Nachweis erbringen, dazu in der Lage zu sein.

2. Rückstandsanalysen müssen vom Obstbauern gezahlt werden. Bei einer Kontamination ist der Verursacher haftbar. Die bisherigen Rückstandsanalysen (die bisher der Geschädigte bezahlen musste!) sprechen eine deutliche Sprache: Mit der gängigen guten Agrarpraxis bleiben die Obstbauern mit den ausgebrachten Pestiziden nicht auf ihrem Grund. Das heißt, jeder Obstbauer schädigt den Nachbarn somit vorsätzlich, da man dies ja nachweislich kennt.

3. Die vom Gesetz vorgeschriebenen 30 Meter Abstand gegenüber allen anderen Kulturarten, auch den biologisch angebauten Obstflächen, sind einzuhalten. Wenn Abdrift mindernde Maßnahmen nachweislich zum gewünschten Erfolg führen, kann der Abstand auf zehn Meter reduziert werden. Dies gilt für alle Neuanlagen sofort, ältere Anlagen sind innerhalb eines Jahres zurückzubauen oder auf die biologische Anbauweise umzustellen. Die Kontrollen sind rigoros durchzuführen und wirksame Sanktionen festzulegen. Wenn Rückstandsanalysen positiv ausfallen, ist der Schaden immer fällig und zu bezahlen.
Diese Forderungen gelten auch für Kirschenanlagen und Obstbauern, die nicht Mitglied bei der Agrios sind.