Im Sinne des Artikels 12, Abs. 1 und 2 des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13 vom 11. August 1997 wird der Plan ab 11. November 2013 für die Dauer von 30 Tagen bei der Landesverwaltung und am Sitz der gebietsmäßig betroffenen Gemeinden Südtirols hinterlegt und für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgelegt. Währen dieser Zeit kann jeder in den Plan Einsicht nehmen und Bemerkungen und Vorschläge zur Verbesserung des Planes bei den Gemeinden oder bei der Landesregierung (Amt für Landesplanung, Landhaus 11, Rittner Straße 4, 39100 Bozen, landesplanung@provinz.bz.it) einbringen.
Das etwaige Gutachten der Gemeinde zum Planentwurf muss vom Gemeinderat innerhalb der im Artikel 12, Abs. 3 des Landesraumordnungsgesetzes vorgesehenen Frist von 60 Tagen beschlossen und diesem Amt innerhalb der darauf folgenden 30 Tage gemäß Abs. 4 übermittelt werden.
Fachplan Aufstiegsanlagen und Skipisten
Der neue Fachplan-Entwurf für Aufstiegsanlagen und Skipisten liegt zur Einsicht und für Stellungnahmen innerhalb 30 Tagen vor. Hierzu die amtliche Mitteilung:
Hinterlegung und Auslegung des neuen Planentwurfes - Beschluss der Landesregierung Nr. 1552 vom 14. Oktober 2013
Der Entwurf des neuen Fachplanes, wie von der Landesregierung mit obgenanntem Beschluss genehmigt, ist ausschließlich online unter folgender Internet-Adresse abrufbar: http://www.provinz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/beschluesse-landesregierung.asp
- BLR1_1552_2013_orig_scan.pdf (687 Downloads)