Windpark Brenner/Verwaltungsgericht Bozen - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der Alpenverein Südtirol und der CAI Alto Adige sind erfreut, dass der von ihnen über den WWF eingereichte Rekurs vom Verwaltungsgericht angenommen wurde. Die Begründungen sind klar, denn ein Windpark am Brenner würde ja gegen den Beschluss der Landesregierung vom 21.2.2011 verstoßen, indem Südtirol als „Windkraft-freies Land“ erklärt wurde. Weiters sind die Berge Südtirols über 1600m ü.M. unter Landschaftsschutz.

2012 sind erschienen:

  • Umwelt & Recht Nr. 12 - 2012 mit folgenden Themen: Licht ist nicht gleich Licht - Lichtverschmutzung in Südtirol / Werbe- und Hinweistafeln - Neue Richtlinien / Bau- und Kunstdenkmalpflege - Aufgaben und Ziele
  • Umwelt & Recht Nr. 11 - 2012 mit folgenden Themen: Landschaftsfonds - Förderung von Initiativen und Vorhaben / Photovoltaikanlagen - Geltende Bestimmungen / Landschafts- und Kulturelemente - Begrünung von Stützmauern und Fassaden

Beide Ausgaben sind beim Dachverband erhältlich sowie nachzulesen und herunterzuladen auf http://www.umwelt.bz.it/publikationen/umwelt-recht.html

Lärmgesetz/Feuerwerke - In der Novembersession des Südtiroler Landtages soll das neue Lärmschutzgesetz verabschiedet werden. Neben einer ganzen Reihe von sehr guten Bestimmungen und Ansätzen, die dem Gedanken des Vorsorgeprinzips folgen, finden sich leider auch einige Verschlechterungen zum aktuell gültigen Gesetz. So etwa die unverständlicherweise aufgelockerte Regelung im Zusammenhang mit Feuerwerks- und Knallkörpern. Die Initiativgruppe um das Ökoinstitut Südtirol, die Verbraucherzentrale Südtirol, den WWF Bozen, die LAV, den Südtiroler Tierfreundeverein, Italia Nostra sowie den Dachverband für Natur- und Umweltschutz hoffen, dass der Südtiroler Landtag auch in diesem Bereich den Schutz von Gesundheit und Umwelt an die erste Stelle setzt und auch im neuen Gesetz zumindest die derzeit gültige Regelung übernimmt.

Ratifizierung/Verkehrsprotokoll - Mit der Ratifizierung des Verkehrsprotokolls ist nun auch das letzte noch ausständige Protokoll der Alpenkonvention in Italien ratifiziert worden. Somit finden nun auch die Bestimmungen der einzelnen Protokolle knapp 21 Jahre nach der Unterzeichnung der Rahmenkonvention in Italien Anwendung. Dabei kommt dem Verkehrsprotokoll besondere Bedeutung zu, sind doch Schreckgespenster wie die Alemagna-Autobahn oder Ulm-Mailand noch nie ganz verschwunden. Auch der Bozner Flugplatz verliert durch das ratifizierte Verkehrsprotokoll noch mehr an Legitimation.

Metrobus/Flugplatz - Die Tram ins Überetsch wurde politisch mit dem Verweis auf die Kosten verworfen und als Alternative ein Metrobus-Konzept präsentiert. Nun versenken jene Politiker, die den Metrobus als finanzierbares Projekt präsentiert hatten, auch diese öffentliche Verkehrsverbindung von Bozen ins Überetsch. Die ins Spiel gebrachten finanziellen Argumente scheinen aber für dem Flugplatz Bozen nicht zu gelten.

Villnöß/Skiverbindung Seceda - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz Südtirol spricht sich vehement gegen das Seilbahnprojekt in Villnöß aus. Den Interessen einer Minderheit dürfen weder intakte Naturräume noch die nachhaltige Entwicklung eines ganzen Tales geopfert werden.

Muss II. Landschaftsschutzkommission braver werden? - In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Südtiroler Landesregierung an diesem Montag außerhalb der Tagesordnung die Neuordnung der Kollegialorgane beschlossen. Unter dem Deckmäntelchen der Effizienzsteigerung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren wurden just die Kommissionen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes neu geregelt, unter anderem die II. Landschaftsschutzkommission. Somit wurde der Vertreter der Umweltverbände nach gut 24 Jahren hervorragender Arbeit im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes ganz einfach gestrichen. Der Vertreter des Bauernbundes zwar auch, die Landwirtschaft wird jedoch weiterhin durch den nun zusätzlich vorgesehenen Vertreter der Abteilung Landwirtschaft vertreten sein.

Antersasc/Ablehnung in der LSK II - Auch das neue Projekt zur Erschließung der Alm in Antersasc wurde von der Zweiten Landschaftsschutzkommission (LSK II) neuerlich abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, dass auch das neue Projekt sich nur unwesentlich vom ursprünglichen Projekt unterscheidet. Das ursprüngliche Projekt war auch vom Verwaltungsgericht Bozen abgelehnt worden. Dies sollte die Landesregierung bei ihrem Beschluss auf jeden Fall bedenken.
Zukünftig wird nach den Plänen der Landesregierung der Vertreter des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz nicht mehr in der LSK II vertreten sein. Solch gravierenden Projekten ist damit Tür und Tor geöffnet.

Flugplatz Bozen/Strategischer Plan - Mobilitätslandesrat Widmann und Unternehmerverbands-Präsident Pan feiern die Präsentation des strategischen Plans zur Zukunft der italienischen Flughäfen als Bestätigung für den maroden Flugplatz Bozen und bescheinigen ihm mit Verweis auf eben jenen Plan „strategische Wichtigkeit“ - eine glatte Lüge!

Antersasc/Erschließung - Für die Erschließung der Alm in Antersasc wird ein neuer Anlauf unternommen. Bis zur endgültigen Genehmigung muss das Projekt aber noch den regulären Verfahrensweg durchlaufen. Zudem besteht ein eindeutiges Präzedenz-Urteil in Sachen Antersasc. Somit dürfte sich auch die Landesregierung sehr schwer tun, das Projekt überhaupt zu genehmigen und das dreifach geschützte Gebiet Partikularinteressen zu opfern.

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nsb012023 Umwelt

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