Bereits wenige Tage nach der Volksabstimmung über die weitere
öffentliche Finanzierung von Infrastrukturen und Dienstleistungen im
zivilen Flugverkehr mit einem denkbar knappen Ausgang tönen die
Verantwortlichen bereits mit neuen - zusätzlich zu den bereits
bestehenden - Subventionen in Millionenhöhe für den Flugverkehr. Völlig
unberücksichtigt bleibt dabei neben dem äußerst knappen Scheitern
(weniger als 7.000 Stimmen) aufgrund des Quorums, dass von den beinahe
150.000 WählerInnen eine überwältigend Mehrheit von 81% (knapp 114.000)
bereits gegen die bisherigen Subventionen war.
Nun geht es Schlag auf Schlag. Nach den vielen panisch verbreiteten
Befürchtungen der letzten Woche, um möglichst viele Wähler doch noch
irgendwie vom Wahlgang abzuhalten, wird rund um den Flugplatz Bozen
keine 48 Stunden nach dem äußerst knappen Scheitern des Gesetzesantrages
aufgrund des Quorums bereits wieder mit zusätzlichen Millionenbeträgen
jongliert. Zur weiteren Million Euro an Steuergeldern pro Jahr, die eine
zusätzliche Anbindung Bozens an Wien und Frankfurt kosten würde, tauchen
gestern plötzlich satte 9 Millionen für weitere "Anpassungen" des
Flugplatzes auf.
Bei allen Horrorszenarien, die vom zuständigen Verkehrslandesrat und dem
Landeshauptmann bei einem Subventionsstopp zum Flugverkehr an die Wand
gemalt wurden, sind diese "strategischen" Investitionen in Millionenhöhe
gar nie erwähnt worden. Warum wohl? Diese Subventionen, welche dem
Inhalt des Gesetzesvorschlages und dem Willen der knapp 114.000
WählerInnen diametral entgegenstehen, zeugt vor allem von
Unverfrorenheit und Arroganz.
Wir ersuchen deshalb den Landeshauptmann seine Aussagen nochmals gut zu
überdenken. Er stellt ganz lapidar fest, dass bei einer
Abstimmungs-Beteiligung von rund 150.000 WählerInnen und einem
überwiegenden Ja zum vorgelegten Gesetzesentwurf von 81%, immerhin knapp
114.000 Wählern, die Mehrheit der Bevölkerung doch für die Beibehaltung
der derzeitigen Flugplatzpolitik ist. Diese Aussage kann im
Umkehrschluss auch bedeuten, dass sogar bei der Landtagswahl 2003 er
selbst mit ca. 110.000 Vorzugsstimmen nur von einer Minderheit der
damals teilnehmenden 312.000 SüdtirolerInnen gewählt wurde.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz bezieht Stellung zu der Behauptungen der ABD-Führung und des Landesrates Thomas Widmann, die zusammen mit der irreführenden Informationskampagne der Landesregierung augenscheinlich nur die Absicht verfolgen, die Volksabstimmung über den Flugplatz Bozen durch gezielte Verunsicherung zum Scheitern zu bringen.
Hangar (Tageszeitung Alto Adige vom 19.10.2009)
In der Überschrift zum Artikel vom 19.10.2009 in der Tageszeitung Alto
Adige wird fälschlicherweise behauptet, dass die "Arbeiten an den Hangar der Finanzwache und der Fri-El eingestellt wurden im Hinblick auf den Ausgang der Volksabstimmung". Erst im Verlaufe des Artikels stellt sich heraus, dass ersterer wegen fehlender weiterer Finanzierungsfonds und der zweite wegen der fehlenden Baugenehmigung der Stadt Bozen zur Zeit auf Eis gelegt sind.
Militärische Flüge
Bezüglich der Militär-Flüge ist eine eventuell in diesen Jahren erzielte
Verringerung der Fluganzahl nur auf politischen Druck und als
Ausgleichsmaßnahme für den ersten Ausbau des Flugplatzes sowie anhand
der durch die Mediation im Jahr 2007 beschlossenen Aussetzung der
geplanten Flugplatz-Erweiterung erfolgt.
Dem zivile Flugverkehr steht es nicht zu, militärische Flugbewegungen
einzuschränken. Wenn ein militärisches/r Flugzeug/Helikopter den
Luftraum besetzt, hat dieses stets Priorität. Der militärische Flug kann
ohne jegliche Erklärung und ohne ENAC-Bewilligung durchgeführt werden,
das Militär ist nicht dazu verpflichtet, der zivilen Seite die
Motivation des Fluges mitzuteilen.
Glauben Sie also nicht, dass das Ergebnis der Volksabstimmung zum
Flugplatz, wie auch immer dieses ausfallen wird, irgendeinen Einfluss
auf die Anzahl der Militär-Flüge haben wird.
Kosten
Was die Kosten betrifft, werden diese von Landesrat Widmann mit 1,5 -2
Millionen Euro pro Jahr angegeben, dabei vergisst er aber gänzlich die
jährlichen Kosten von 1,4 Millionen für die Air-Alps-Linie Bozen-Rom
sowie die Kosten für den Dienst der Feuerwehr von über eine Million zu
erwähnen, ganz zu schweigen von weiteren Kosten, die uns nicht bekannt
sind (Sicherheitsdienste u.Ä.). Außerdem vergleicht er diese Kosten mit
denen der regionalen öffentlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn von 100
Millionen Euro pro Jahr, verschweigt aber die Benutzerkapazität von mehr
als 25 Millionen Bus- und Bahnbenutzern gegenüber nur 70.000 Flugbewegungen!
Touristische Flüge
Die Notwendigkeit eines zivilen Flugbetriebes mit 20 Privatflugzeugen
und der kleinen Aero-Club-Flotte zu begründen ist für uns in keiner
Weise einleuchtend.
Landesrat Widmann ist sehr wohl in Kenntnis, dass er ausreichend
politische und rechtliche Mittel hat die Flugbewegungen einzuschränken
und sogar ganz zu streichen. Tatsache ist, dass er erst im März dieses
Jahres über die Hintertür des Finanzgesetzes das LR 15/1997, das das
Überfliegen der Zone Überetsch-Unterland regelt, dahingehend zu ändern
versuchte, um eine höhere Anzahl an zivilen Flugbewegungen zu
ermöglichen. Auf dieselbe Art und Weise könnte man, Bedarf und
politischem Willen vorausgesetzt, diese Flugbewegungen auch einschränken.
Zivilschutz
Der zur Volksabstimmung vorgelegte Gesetzesentwurf klammert im Artikel 2
ausdrücklich jeglichen Zivilschutzdienst aus, wörtlich dazu: "Die Anforderungen des Artikels 1 beziehen sich nicht auf die Leistung des Luftverkehrs für die Gesundheit, Zivilschutz und der öffentlichen
Sicherheit."
Daher wird es bei einem möglichen positiven Ausgang der Volksabstimmung zu keinerlei Beschränkung in diesen Bereichen kommen. Die Kosten dieser Dienste betragen sowieso nur einen Bruchteil der für
die Linienflüge verwendeten Steuergelder und sind voll gerechtfertigt.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz sieht sich angesichts der gestern von Landeshauptmann Durnwalder getätigten Aussagen zur Volksabstimmung während der Landes-Pressestunde angehalten, eine Richtigstellung zu den absichtlich verwirrenden Behauptungen auszusenden.
Verwundert ist der Dachverband für Natur- und Umweltschutz über die angebliche Verfassungswidrigkeit des eingebrachten Gesetzesentwurfes zur Verminderung des Flugverkehrs mit dem Ziel, öffentliche Subventionierung durch Steuergelder für eine defizitäre Struktur ohne allgemeinen Nutzen zu unterbinden. Sobald uns Inhalt und Ergebnisse dieser bezahlten Gutachten bekannt sind, werden wir in angemessener Weise darauf reagieren. Ungeachtet dessen ist und bleibt aber Fakt, dass:
Herr Theiner, wenn Sie die Volksabstimmung nicht boykottieren wollen,
dann rufen Sie doch klipp und klar zur Teilnahme auf und empfehlen Ihren
Wählern bei jenen Gesetzesvorschlägen mit Nein zu stimmen, bei denen Sie
Ihre angeblichen Bedenken haben.
Oder haben Sie Angst vor der Volksabstimmung? Angst vor dem Volk? Angst
vor den eigenen, mündigen Wählern? Angst vor dem Machtverlust an der
Spitze zugunsten der Allgemeinheit?
Das Ansuchen des SVP-Präsidiums an den Landtagspräsidenten, er möge die Verfassungskonformität der zur Volksabstimmung anstehenden Gesetzesentwürfe prüfen, ist für die Initiative für mehr Demokratie vollkommen absurd.
Es gibt nur eine Instanz, die über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden kann und das ist der Verfassungsgerichtshof in Rom. Dieser wird die Verfassungsmäßigkeit eines in der Volksabstimmung mehrheitlich angenommenen Gesetzesentwurfes nur dann prüfen, wenn die italienische Regierung diesen anfechtet. Niemand anderer kann sich vorher anmaßen öffentlich ein diesbezügliches Urteil zu fällen.
Die Richterkommission für die Durchführung von Volksabstimmungen überprüft einen Antrag auf Volksabstimmung auf die Übereinstimmung mit dem geltenden Landesgesetz zur Direkten Demokratie. Andere Voraussetzungen für die Zulässigkeit und die Durchführung der Volksabstimmung sind von diesem nicht vorgesehen. Die Richterkommission hat die Zulässigkeit der Volksinitiativen zur Direkten Demokratie erklärt, weshalb jetzt alle, auch die SVP, angehalten sind, den gesetzlich vorgesehenen Verfahrensweg zu respektieren. Bestehen gegen die Entscheidung der Richterkommission Einwände, dann kann innerhalb einer festgesetzten Frist Rekurs eingereicht werden, nicht aber nach zweieinhalb Jahren zwei Monate vor der Abstimmung. Bestehen bei einem vom Landtag zu verabschiedenden Gesetz Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit, dann lässt man es oft genug sinnvollerweise darauf ankommen, dass es in bestimmten Punkten vom Verfassungsgericht rückverwiesen wird. So werden immer wieder die Möglichkeiten der Südtirolautonomie ausgelotet. Die gleiche Haltung erwarten wir uns auch gegenüber Gesetzesentwürfen, über deren Inkrafttreten das Volk selbst entscheidet. Anderenfalls müsste festgestellt werden, dass die SVP ihr unliebsame Vorschläge vom Volk, zuerst mit Mutmaßungen über mögliche Verfassungswidrigkeit demontieren und dann womöglich in Rom die entsprechenden Fäden zieht, um ihr Ziel zu erreichen. So leider schon geschehen mit dem ersten Volksbegehren zur Direkten Demokratie, das im Jahr 1997 auf Intervention der SVP von der italienischen Regierung aufgrund von verfassungsrechtlichen Zweifeln (und nicht eines Urteil des Verfassungsgerichts) rückverwiesen worden ist, nachdem es vom Regionalrat verabschiedet worden war.
Die Initiative für mehr Demokratie fordert die SVP auf, sich endlich auf eine sachliche Diskussion über die Inhalte der Gesetzesvorschläge einzulassen und nicht weiter mit völlig unnützen Mutmaßungen zu arbeiten. Über die Verfassungsmäßigkeit wird das Verfassungsgericht gegebenenfalls nach der gewonnenen Abstimmung befinden, wobei etwaige diesbezügliche Mängel dann bestens vom Landtag nachträglich behoben werden können, genau so wie es auch mit von ihm erlassenen Gesetzen gemacht wird.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zeigt sich erfreut, dass das Thema Volksabstimmung in die aktuelle öffentliche Diskussion Eingang findet und hofft auf eine möglichst breite Information der Bürgerinnen und Bürger zum Für und Wider, damit sich diese eine Meinung bilden und ihren Willen kundtun können. Die Befürworter des teuren Flugplatzes sollten mit nachvollziehbaren Argumenten überzeugen und die Landtagsabgeordneten Rosa Thaler sollte keine Angst davor haben, dass uns die Kontrolle über den Flugplatz abhanden kommt.
Um es gleich in aller Deutlichkeit zu sagen, alle Südtiroler Bürger sollen bei der am 25. Oktober anstehenden Volksabstimmung zu allen fünf vorgelegten Gesetzesentwürfen die Möglichkeit haben, frei, ungezwungen und nach bestem Wissen und Gewissen ihre Meinung und Stimmen für oder gegen jeden einzelnen Gesetzesentwurf abzugeben. Wahlempfehlungen oder Vorgaben durch die politischen Parteien betrachten wir als Entmündigung der Wählerinnen und Wähler.
Die Aussagen von Frau Thaler zum Flugplatz waren nicht eindeutig. Hatten wir doch bisher den Eindruck, dass sie mit uns im Gleichschritt eine Verminderung des Flugverkehrs anstrebt. Ihr Einsatz für eine Befürwortung der öffentlichen Finanzierung des Flugplatzes zeigt genau in die umgekehrte Richtung. Frau Thaler sollte die Wählerinnen und Wähler lieber informieren, ob sie damit einverstanden sind, dass wir umgerechnet jedem Fluggast pro Flug über 150 Euro nachwerfen. Die soziale Verträglichkeit wird schwer nachweisbar sein.
Und die Erklärung von Frau Thaler, man müsse öffentliche Gelder fließen lassen, damit wir die Kontrolle über den Flughafen nicht verlieren, klingt wenig überzeugend. Der Landeshauptmann, die Landesregierung und der Landtag verliert nicht so schnell die Kontrolle. Wenn jeder Fluggast seine verursachten Kosten selbst trägt, wird weniger geflogen, und deshalb sollte gerade Frau Thaler unseren Gesetzesentwurf unterstützen, wenn sie das Unterland durch den Flugverkehr möglichst wenig belasten möchte.
Ein kleiner Flugplatz wie Bozen wird immer unwirtschaftlich arbeiten, das wissen wir inzwischen alle. Das hat auch schon im Jahre 2006 - in noch nicht krisengebeutelten Zeiten - die Deutsche Bank gesagt, die vor öffentlichen Investitionen in Regionalflughäfen nicht nur warnte, sondern ausdrücklich davor abriet.
Wir müssen entscheiden, ob wir einen unwirtschaftlichen Flugplatz brauchen und wollen.
Die Südtiroler Landesregierung schickt sich an, die marode Flugplatzgesellschaft ABD nun vollkommen zu übernehmen und in eine sog. In-House-Gesellschaft des Landes umzuwandeln, was faktisch einer Abteilung des Landes gleich kommt. Damit übernimmt das Land Südtirol eine Struktur mit disaströser Bilanz, der Südtiroler Steuerzahler darf nun bis zum Sankt-Nimmerleinstag für die jährlichen Verluste, bis dato immerhin ~30 Mio. Eurozuzüglich der ~20 Mio. , die in den ersten Ausbau gesteckt wurden. Dies alles vor dem Hintergrund der anstehenden Volksabstimmung am 25.10. dieses Jahres, in der das Volk über den Zukunft des armseligen Flugplatzes entscheiden soll. Wirklich demokratisches Verständnis sieht anders aus!
Wie erst gestern bekannt wurde, hat die Südtiroler Landesregierung bereits am 29. Mai des Jahres beschlossen, weitere 991 Aktien der Flugplatzgesellschaft ABD zum Preis von je 5000 Euro zu erwerben, um den Aktienbesitz von derzeit 0,9 % auf 100 % aufzustocken und somit alleiniger Inhaber der ABD zu werden. Dies wurde möglich durch einen Passus im heuer verabschiedeten Finanzgesetz, das ja bekanntlich eine ganze Reihe von "blinden Passagieren" hatte. Bereits im Winter des vergangenen Jahres vergab das Land Südtirol einen Dienstvertrag an die ABD, welche mit der Führung des Flughafens beauftragt wurde, ohne Ausschreibung dieser Dienste, wohlgemerkt! Nicht weniger pikant daran ist zudem die Tatsache, dass von den zu erbringenden Leistungen der ABD nichts erwähnt ist, die Entschädigungen dieses hingegen peinlich genau für die Jahre 2008 (rückwirkend), 2009 und 2010 aufgelistet sind - ein schöner Blanko-Scheck.
All diese Vorgänge zeigen, wie generalstabsmäßig und von langer Hand einerseits die Rettung des dahindümpelnden Flugplatzes geplant ist, wie groß andererseits aber auch die Angst ist, dass das Volk, welches schlussendlich für all diese Vorgänge bisher nicht weniger als rund 50 Mio. Euro in diese sinnlose Infrastruktur investiert hat, ganz Anderes mit dem Flugplatz vorhaben könnte.
Die Gelegenheit dazu hat das Volk nun bei der nach langer Verzögerung doch festgesetzten Volksabstimmung am 25.10.2009, für welche bereits im Jahr 2007 knapp 30.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt wurden. Die Bevölkerung will also sehr wohl selbst mitbestimmen, wie ihr Steuergeld eingesetzt wird. Da man sich anscheinend nicht mehr sicher ist, dass allein das mitsprachefeindliche Beteiligungsquorum von 40% ausreicht, um Volkes Willen nicht berücksichtigen zu müssen, wird durch die hundertprozentige Übernahme der ABD eine Hintertür geöffnet, um die Verluste laufend abdecken zu können.
Wir fordern den Landeshauptmann sowie die einzelnen Mitglieder der Landesregierung in aller Entschiedenheit und mit Nachdruck auf, nichts zu unternehmen, das der Willensbekundung des Volkes im Herbst dieses Jahres zum Thema Flugplatz vorgreift oder diese sogar einschränkt.
Die Sicherung des öffentlichen Dienstes einer Verbindung Bozen-Rom mittels Bahn hängt primär von der Fertigstellung des zweiten Gleises zwischen Verona und Bologna ab. Dann wird es sehr wohl möglich sein in vergleichbarer Zeit mit geringeren Kosten, jedoch höherer Frequenz, Kapazität und Komfort vom Zentrum Bozen ins Zentrum von Rom zu gelangen. Zu einer ersten Aussage des Mobilitätslandesrates in diesem Zusammenhang möchten wir ihn daran erinnern, dass die effizienteste Verbindung von Bozen nach Rom sicherlich nicht über den Brenner führt und somit der Brennerbasistunnel auch nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz begrüßt natürlich sehr die Genehmigung des Verkehrsprotokolls durch den italienischen Senat, wie von stol.it heute berichtet. Neben dem zweifelsohne gewichtigen Artikels zum Straßenverkehr finden sich unter Artikel 12 aber auch konkrete Vorgaben zum Flugverkehr und dem (Aus-)Bau von Flughäfen. Der Ausbau des Bozner Flugplatzes dürfte sich nur sehr schlecht mit dem nun genehmigten Protokoll vertragen.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz in seiner Funktion des regionalen Vertreters der internationalen Alpenschutzkommission CIPRA nimmt die Nachricht der Genehmigung des Verkehrsprotokolls natürlich sehr positiv auf, stellen die dort festgeschriebenen Maßnahmen und Entwicklungsziele vor allem für das klassische Tranistland Südtirol wichtige und weitreichende Rahmenbedingungen für eine mittel- bis langfristige Entlastung und eine Reduktion der negativen Folgen des Transits, vor allem auf der Straße, dar.
Trotz aller Freude nicht unerwähnt bleiben soll, dass es bis zur Ratifizierung und dem Inkrafttreten des Verkehrsprotokolls noch ein gutes Stück Arbeit sein wird. Hier ist Italien, wie auch bei den restlichen sieben Protokollen und den beiden Deklarationen säumig. Was aber das Verkehrsprotokoll betrifft, so hat dies auf alle Arten des Verkehrs im Alpenraum Auswirkungen, so auch auf den Flugverkehr. Artikel 12 befasst sich mit dieser Thematik und macht sehr deutlich, dass in jedem Fall alpennahe Flughäfen, von denen es ja einige auch im Einzugsbereich Südtirols gibt, bevorzugt werden sollten, bevor ein Neu-
oder Ausbau von bestehenden Flughäfen in Betracht kommt. Und so dürfte das nun vom Senat genehmigte Verkehrsprotokoll ein weiterer gewichtiger Dämpfer für die hochtrabenden Ausbaupläne des dahinsiechenden Flugplatzes Bozen sein.
Verkehrsprotokoll in dt./ital.: Verkehrsprotokoll.pdf // protocollo_trasporti.pdf
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz wundert sich sehr über das Vorgehen des LR Dr. Thomas Widmann, welcher in das heute in der Gesetzgebungskommission zu behandelnde Finanzgesetz folgende Änderung des Fluggesetzes (LG Nr. 15/1997) "hineingemogelt" hat:
Nach Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 27. Oktober 1997, Nr. 15, in geltender Fassung, wird folgender Absatz 2 bis eingefügt: "2 bis. In Abweichung des vorherigen Absatzes 2, ist es mit der Verordnung gemäß Absatz 7 möglich, Landesgebiete zu ermitteln, auf denen Landungs- und Abflugzonen eingerichtet werden können."
An dieser Stelle erinnern wir daran, dass Art. 1 Abs. 2 es bisher verbietet, mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen a) in Zonen, für welche aufgrund der landschaftlichen Unterschutzstellung Flugverbote gelten sowie b) in allen Gebieten über 1600 m Meereshöhe zu starten, zu landen und das Gebiet in Flughöhen von weniger als 500 Metern zu überfliegen. Nun soll diese Bestimmung verwässert werden. Mit Verordnung (d.h. Beschluss der Landesregierung und darauffolgendem Dekret des Landeshauptmannes) sollen Zonen ermittelt werden, auf denen Landungs- und Abflugzonen eingerichtet werden können.
Für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz steht ganz klar außer Frage, dass hier verbotsfreie Zonen über 1.600 Meereshöhe geschaffen werden sollen. Doch wer hätte in erster Linie Vorteile von einer solchen neuen, noch weiter gelockerten Regelung? Fauna und Flora sowie Erholungssuchende sicherlich nicht, wohl aber Flugtaxifahrten auf die Schutzhütten, Flugtransport von VIP's und Personen, die sich dafür halten usw.
Ein öffentliches oder allgemeines Interesse ist bei dieser Aufweichung auch beim besten Willen nicht zu finden. Die derzeitige Durchführungsverordnung sieht ja bereits vor, dass Flüge im begründeten öffentlichen Interesse auch in Flugverbotszonen durchgeführt werden können, sofern eine Ermächtigung dafür vorliegt. Hier geht es augenscheinlich um Privatinteressen.
Der Dachverband fordert deshalb die Mitglieder der Gesetzgebungskommission auf, diesen Passus umgehend wieder zu streichen. Berggebiete sind unbedingt vor Flügen im Privatinteresse zu schützen!
Im Jänner hat uns der Landeshauptmann versprochen, in einer Fraktionssprechersitzung die Terminfrage klären zu wollen, was bis heute nicht geschehen ist. Der Landeshauptmann hat die Unmöglichkeit einer Zusammenlegung der Volksabstimmung mit den Europawahlen mit einem Rechtsgutachten begründet, das es, wie wir inzwischen herausgefunden haben, nicht gibt. Der Fraktionssprecher der SVP antwortet nicht auf das wiederholte Ansuchen um eine Aussprache. Die Regierungsmehrheit macht keinerlei Anstalten die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung zu schaffen. Wir haben es also mit einer bewusst betriebenen Verzögerung zu tun, mit der die Möglichkeit einer Zusammenlegung ungenutzt bleiben soll.
Obwohl der Landeshauptmann die Verschiebung der Volksabstimmung über die drei Anträge der Union für Südtirol per Dekret mit dem Argument der Kosteneinsparung und der Erleichterung der Beteiligung begründet hat, unterbleiben jetzt die rechtlichen Schritte, mit denen diese Absicht verwirklicht werden kann. Wir erleben eine Verzögerungstaktik, die uns befürchten lässt, dass weiterhin alles getan werden wird, um schlechte Voraussetzungen zu schaffen für eine gute Beteiligung an der ersten landesweiten Volksabstimmung und damit alles für ein Scheitern der Volksabstimmung am Beteiligungsquorum. Immerhin sind auch schon Daten für die Volksabstimmung wie der 6. Juli und der 6. September genannt worden!
Wir müssen alles unternehmen, damit die Menschen in unserem Land - gerade in dieser Krisenzeit - die Möglichkeit einer ganz neuen Qualität von Demokratie erfahren können, in der sie sich als Handelnde und als Protagonisten der Politik erleben und dass sie darin nicht enttäuscht werden. Zu enttäuschen ist aber offensichtlich gerade die Absicht jener, die nicht gewillt sind, ihre Positionen mit den Erwartungen und Wünschen in der Gesellschaft abzustimmen.
Das heißt, wir müssen vor der Volksabstimmung schon alle unsere Energien aufbieten, um einen vorteilhaften Termin zu erwirken. Wir müssen die Wichtigkeit der Terminfrage bewusst machen, wir müssen öffentlich aufzeigen, welches Spiel gespielt wird und damit die „politischen Kosten“ für einen unakzeptablen Termin untragbar werden lassen. Dazu müssen wir öffentlich auftreten. Wir haben beschlossen, das bei der nächsten Landtagssitzung zu tun, die der letzte Termin ist, an dem die rechtlichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung geschaffen werden können.
Wir werden uns deshalb am Dienstag, den 3. März von 9.30 bis 10.15 Uhr im Foyer des Landtages so zahlreich wie möglich einfinden, mit Plakaten, Spruchbändern und was immer geeignet scheint den Landtagsabgeordneten und den Medien (Fernsehen) gegenüber unseren Unmut über die Vorgangsweise und unseren Willen den Termin betreffend kund zu tun. Den Landtagsabgeordneten und den anwesenden, von uns benachrichtigten Medienvertretern wird dazu ein Offener Brief übergeben.
Kommt zahlreich, gebt unserer Sache mit Euer Anwesenheit Gewicht! Der Erfolg der Volksabstimmung beginnt hier!
Wiederum ist aus der Presse zu erfahren, dass die Landesregierung immer neue Wege findet, um den hoch defizitären Flugplatz Bozen und die flügellahme Air Alps zu stützen. Rund 6,3 Mio. Euro werden für die nächsten beiden Jahre vorsorglich bereitgestellt, wohl wissend, dass bei einer Annahme des Gesetzesvorschlages zur Verminderung des Flugverkehrs durch die Südtiroler Bevölkerung in der heuer abzuhaltenden Volksabstimmung dem Land Südtirol jedwede direkte und/oder indirekte Unterstützung des Flugbetriebes untersagt wird.
Beinahe jedes taktische Mittel scheint den Verantwortlichen recht zu sein, um Flugplatz und Fluglinie vor dem Aus zu bewahren. Wie bei einer gestern abgehaltenen Pressekonferenz belegt, werden STA und ABD in sog. In-House-Gesellschaften umgewandelt, die - zumindest technisch gesehen - mit einer Landesabteilung gleichzusetzen sind. Zudem wird ein Dienstvertrag mit der ABD abgeschlossen, bei dem noch keine Leistungen definiert, jedoch bereits die Entschädigungen auf den Euro genau festgelegt sind.
Um genau dieses immer neuen Schlupflöcher für versteckte Subventionierungen von Seiten des Landes sowohl an die Flugplatzbetreibergesellschaft, als auch an Fluglinien wie etwa Air Alps ein für alle mal zu unterbinden, wurden bereits im Jahr 2007 über 28.000 beglaubigte Unterschriften von Südtiroler Wahlberechtigen zur Abhaltung einer Volksabstimmung gesammelt. Hinausgezögert durch die Landtagswahlen im Jahre 2008 findet die Volksabstimmung zur Verminderung des Flugverkehrs in Südtirol durch ein Subventionsverbot durch die öffentliche Hand nun heuer statt. Ob vor der Abstimmung durch die Südtiroler BürgerInnen eine solche Subventionierung eines maroden Betriebes in bekannter Hau-Ruck-Manier gerechtfertigt, sinnvoll oder gar mit der aktuellen Sparzielen der Politik aufgrund der Wirtschaftskrise konform sind, darf zumindest bezweifelt werden. Sollte der Gesetzesvorschlag jedoch angenommen werden, könnte es mit dem überaus üppigen jährlichen Geldsegen für diese verlustträchtige Infrastruktur schneller vorbei sein, als einigen Wenigen lieb ist.
Untenstehend das zur Volksabstimmung eingebrachte Landesgesetz zur Verminderung des Flugverkehrs
[Artikel 1]
[Artikel 2]
[Artikel 3]
Die Promotorenkomitees für die Volksabstimmungen zur Direkten Demokratie und zum Flugplatz Bozen haben gestern allen Abgeordneten zum Südtiroler Landtag schriftlich ihren Vorschlag unterbreitet, mit einer Gesetzesanpassung und einer authentischen Interpretation die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung der Volksabstimmung mit den Europawahlen zu schaffen. Das allem voran aus Gründen der Kosteneinsparung und Vermeidung mehrerer Wahlgänge. Wenn der politische Wille gegeben ist, dann können auf diese Weise die verfahrenstechnischen Hindernisse für eine solche Zusammenlegung beseitigt werden. Dieser Vorschlag findet jetzt Bestätigung mit dem Gesetzesdekret des Staatspräsident Napolitano vom 27.1.09, - Disposizioni urgenti per lo svolgimento nell'anno 2009 delle consultazioni elettorali e referendarie - mit dem dieser die rechtlichen Voraussetzungen schafft für die Zusammenlegung der Wahlen in den Provinzen und Gemeinden mit jenen zum Europaparlament. Gleichzeitig wird mit diesem Dekret auch die Teilnahme am nationalen Referendum mittels Briefwahl ermöglicht.
Die Promotorenkomitees gehen davon aus, dass sich die Bevölkerung vom Südtiroler Landtag erwartet, dass dieser entsprechend jetzt auch auf Landesebene die rechtlichen Voraussetzungen schafft, damit alle fünf Anträge auf Volksabstimmung (für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie, gegen die öffentliche Finanzierung des Flugplatzes und jener der Union für Südtirol) am 6./7. Juni - zusammen mit den Europawahlen - zur Abstimmung kommen.
Die Vertreter des Promotorenkomitees zur Volksgesetzinitiative für das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie und jener gegen die Erweiterung des Flugplatzes Bozen haben sich am Freitag, den 23. Januar mit Landeshauptmann Durnwalder getroffen. Gegenstand des Treffens war der Termin der Volksabstimmung. Dazu LH Landeshauptmann Durnwalder: "Mir ist alles recht, nur dass es dann keine Schwierigkeiten gibt."
Otto von Aufschnaiter und Stephan Lausch, Roman Zanon und Andreas Riedl legten dem Landeshauptmann nahe, einen beteiligungsfreundlichen Termin zu wählen. Zwecks Kosteneinsparung und der Vermeidung wiederholter Urnengänge wäre folglich zu prüfen, ob die landesweite Volksabstimmung mit den Europawahlen am 6./7. Juni und dem ebenfalls für Anfang Juni zu erwartenden nationalen Referendum zum Wahlgesetz zusammengelegt werden können. Verfahrenstechnische Schwierigkeiten der Zusammenlegung können gegebenenfalls mit einer Gesetzesanpassung behoben werden. Die Vertreter haben kategorisch ausgeschlossen, dass die Volksabstimmung zwischen Juli und Anfang Oktober stattfindet. In dieser Zeitspanne ist wegen Urlaubsabwesenheit weder eine Beteiligungsmöglichkeit für eine größtmögliche Zahl von Stimmberechtigten noch die Voraussetzung zu einer ausreichenden Information über die Gegenstände der Volksabstimmung gegeben. In Italien hat es bisher nie eine Wahl oder eine Abstimmung gegeben, die in diesem Zeitraum stattgefunden hat.
Gestützt auf die Fristenkalkulation des Rechtsamtes der Landesverwaltung vertrat der Landeshauptmannes, dass es unmöglich sei, den Volksabstimmungstermin vor dem 6. Juli anzusetzen. Er räumte aber die Möglichkeit einer Abklärung der Frage zwischen den Rechtsämtern des Landtages und der Landesverwaltung ein, die diesbezüglich entgegengesetzte Auffassungen vertreten. Der Landeshauptmann zeigte sich auch mit eine Termin im Herbst einverstanden, beispielsweise mit dem 25. Oktober, wenn es dazu einen parteiübergreifenden Konsens gibt.
Die Promotoren haben beschlossen, sich weiter für die Zusammenlegung der Volksabstimmung mit den Europawahlen einzusetzen und dazu eine Gesetzesanpassung durch den Landtag anzuregen. Bei dieser Gelegenheit könnten auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die sinnvolle Zusammenlegung mit dem Antrag auf Volksabstimmung zur Neuregelung der Direkten Demokratie der Union für Südtirol.
Die übergroße Mehrheit der Südtiroler Bevölkerung will keinen Flugplatz. Dass die Ablehnung in der Bevölkerung gegen dieses sinnlose Projekt groß ist, war bekannt, dass das Ergebnis so eindeutig und klar gegen den Flugplatz ausfällt, hat selbst den Dachverband für Natur- und Umweltschutz überrascht und gleichzeitig sehr erfreut. Zeigt es doch, dass wir mit unseren Forderungen eine große Unterstützung der Öffentlichkeit hinter uns haben. Die Politik muss nun endlich aufhören, fadenscheinige Argumente und Begründungen vorzuschieben und dem öffentlichen Willen Rechnung tragen.
Eine vom Verlagshaus Athesia in Auftrag gegebene und vom Meinungsforschungsinstitut Market durchgeführte repräsentative Umfrage, welche in der gestrigen Sonntagszeitung Zett (25. November) veröffentlicht wurde, spricht eine mehr als deutliche Sprache. Drei Viertel der Befragten wollen keinen Flugplatz. Erfreulich ist auch die Tatsache, dass die Ablehnung quer durch alle Bezirke, Altersgruppen, Stadt- und Landbevölkerung annähernd gleich ist. Dies zeigt, dass die Menschen den Flugplatz und auch die Projekte zum Ausbau grundlegend ablehnen, weil die negativen Auswirkungen in ökologischer, gesundheitlicher und finanzieller Hinsicht nicht tragbar sind.
Demokratie politisch äußerst "interessant" sind in diesem Zusammenhang auch die Aussagen des Landeshauptmannes (Tageszeitung Dolomiten vom 26. November, Seite 3), der meint, dass es politisch nicht vertretbar wäre, den Flugplatz zuzusperren, wenn sich ein Viertel für den Erhalt aussprechen. Mit dieser Aussage werden drei Viertel der Befragten vor den Kopf gestoßen. Auf welchem Demokratieverständnis basiert die Überlegung des Landeshauptmannes, dass der Wille der übergroßen Mehrheit auf einen Flugplatz zu verzichten "politisch nicht vertretbar" ist?
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, Sie vertreten den Willen und die Interessen der Südtioler Bürgerinnen und Bürger, nicht nur jene eines kleinen Teils.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert die politischen Entscheidungsträger auf, endlich aufzuhören, mit scheinheiligen Argumenten der Notwendigkeit einen weiteren Ausbau zu propagieren. Vertreten Sie die Interessen und den Willen der Bevölkerung, die sie gewählt hat, anstatt einen schleichenden Ausbau zu forcieren!
Auch nach den neuesten Entscheidungen rund um den Ausbau des Bozner Flugplatzes unterstreicht der Dachverband für Natur- und Umweltschutz mit Nachdruck seine Forderung, bis zur Abhaltung der Volksabstimmung jegliche An-, Um- und Ausbaumaßnahmen kategorisch auszuschließen. Mit den nun von der Landesregierung getroffenen Entscheidungen wird weiterhin Flickwerk an einer in ökologischen und gesundheitlichen, aber auch ökonomischen sowie innovativen Belangen maroden Infrastruktur betrieben. Wir fordern daher die Entscheidungsträger auf, diese sinnlose Geldverschwendung endlich zu stoppen und alle direkten und indirekten Beteiligungen des Landes am Flugplatz, an der Fluglinie und am Flugbetrieb zurückzuziehen.
Auch die neuesten Entscheidungen der Südtiroler Landesregierung zeigen wieder einmal auf, hier wird mit aller Macht und völlig sinnbefreit versucht, die vor 10 Jahren getroffene Entscheidung gegen alle Widerstände zu rechtfertigen. Der schleichende Ausbau (Hangars, Gebäude und anderen Infrastukturen werden errichtet) wird als Kompromiss verkauft. Ein Kompromiss aber, der in dieser Form von niemandem mitgetragen wird, nicht von den Flugplatz-Befürwortern und schon gar nicht von den geplagten Anrainern und der Südtiroler Bevölkerung, die durch die jüngst getroffenen Entscheidungen weiterhin für ein Fass ohne Boden zur Kasse gebeten wird.
In der Gesamtschau der negativen Auswirkungen des Flugplatzes und der jetzt durch mögliche neue Sicherheitsbestimmungen entstehenden Einschränkungen für das gesamte Umfeld des Flugplatzes ist der einzig richtige und einleuchtende Weg der sofortige und gänzliche Rückzug des Landes aus allen Beteiligungen. 68 Promotoren sowie 28.214 Südtiroler Bürgerinnen und Bürger haben durch ihre Unterschrift der Landesregierung ein durchaus valides Instrument gegeben, um diese Entscheidung treffen zu können. Das Gesetz der Volksabstimmung sieht nämlich die Möglichkeit für den Landtag vor, den eingebrachten Gesetzesentwurf in Eigenregie zu verabschieden. So nahe wie jetzt war die Südtiroler Politik dem Ausstiegsszenario noch nie. Und was macht sie? Sie beschließt, weitere Millionen zu investieren, um einen angeblichen Kompromiss zu finanzieren, mit dem niemand leben kann und will.
Wir fordern deshalb mit Nachdruck und zum wiederholten Male die Vertreter der Landesregierung mit LH Luis Durnwalder auf, endlich Größe zu beweisen und sich von diesem in jeder Hinsicht sinnlosen und anachronistischen Projekt zu verabschieden!
Es scheint für die Flugplatzbetreiber und die Befürworter des Ausbaues wie ein glücklicher Umstand zur richtigen Zeit zu sein, eine Pistenverlängerung von "oben" verordnet zu bekommen. Dieser neuerliche Kunstgriff zur Rechtfertigung einer versteckten Pistenverlängerung wird gekonnt zusammen mit dem Finanzloch von rund 2 Mio. Euro für 2007 präsentiert, welches natürlich mit Steuergeldern in Form von Subventionen gestopft werden muss. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft dieser defizitären Einrichtung soll und darf überhaupt nicht bebaut werden. Der Wille der Bevölkerung ist in jedem Falle zu respektieren!
Sollte die in den Medien kolportierte Aussage stimmen, dass der Brief der Flugüberwachungsbehörde (ENAC) über die nach Süden zu verlegende Landepiste den Flugplatzbetreibern bereits während der Mediation vorgelegen ist, scheint es nun so, als hätten sie ihren Trumpf lieber bei der Bekanntgabe eines zu erwartenden neuerlichen Defizits in der Höhe von 2 Mio. Euro für das Jahr ausgespielt. Man sucht beim Flugplatzausbau nun den Weg des geringsten Widerstandes, nachdem die Mediation - auch in den Augen der Flugplatzbetreiber - gescheitert ist, sich die Südtiroler Bevölkerung sehr eindrucksvoll für eine verbindliche Volksabstimmung zum Thema ausgesprochen hat und sich die Landesregierung aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen nicht die Finger mit unpopulären und unsinnigen Entscheidungen zum Ausbau des Flugplatzes verbrennen will.
Deshalb erweist es sich jetzt als überaus praktisch, der ENAC die Entscheidung über eine de facto Pistenverlängerung in Form einer Verlegung aufgrund von angeblichen Sicherheitsbestimmungen in die Schuhe zu schieben. Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen waren aber in den letzten 10 Jahren immer nur dann prioritär und unaufschiebbar, wenn damit auch gleichzeitig ein Aus- bzw. Umbau des Flugplatzes realisieren wollte.
Hier ist auf jeden Fall sehr genau und transparent zu überprüfen, ob diese Sicherheitsmaßnahme überhaupt durchzuführen ist. Zudem ist die Verlegung der Piste kein unbedingtes Muss, da ja auch eine temporäre Rückstufung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Flugplatzes Bozen in Betracht gezogen werden kann, denn jede bauliche Maßnahme an allen Infrastrukturen des Flugplatzes sollte nur nach der Volksabstimmung im Jahr 2009 und in Übereinstimmung mit der dort getroffenen Entscheidung realisiert werden.
War es nur ein Versäumnis in der Eile, dass bei der gestrigen Presseaussendung der Landespresseagentur zu den geplanten Volksabstimmungen 2009 die Volksabstimmung zur weiteren Subventionierung des Bozner Flugplatzes durch die öffentliche Hand gar NICHT genannt wurde? Oder behandelt man "heiße Eisen" am besten, indem man sie nicht anfasst? Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz legt in jedem Falle Wert auf die Tatsache, dass 2009 die Südtiroler Bevölkerung auch über den ökologisch wie gesellschaftlich und ökonomisch unverantwortlichen Flugplatz in verbindlicher Art und Weise abstimmen wird.
Die gestrige Presseaussendung der Landespresseagentur erwähnte zwar, dass im Dezember 2006 zwei Referendumsanträge eingebracht wurden, vermied es aber tunlichst, auch den Flugplatz Bozen als Thema zu nennen. Eigentlich unverständlich angesichts der Tatsache, dass erst vor wenigen Wochen für diese Volksabstimmung über 28.000 Unterstützer-Unterschriften, mehr als doppelt so viele wie vom Gesetz eigentlich vorgesehen, bei den zuständigen Stellen abgegeben wurden.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz legt hier großen Wert auf die Feststellung, dass im Jahre 2009 neben den in der gestrigen Aussendung erwähnten Volksabstimmungen zu Wohnbauförderung, Raumordnung und direkter Demokratie auch die Volksabstimmung über den Bozner Flughafen stattfinden wird. Die Südtiroler Bevölkerung wird dann abstimmen, ob sie weiterhin bereit ist, jährlich Steuergelder in Millionenhöhe in einen nicht funktionierenden Bozner Flugplatz zu investieren, der ihr auch noch Lärm und Abgase bringt.
Angesichts der jüngsten Zuschüsse des Landes an den äußerst ineffizienten und verlustreichen Flugplatz Bozen fordert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz erneut die Verantwortlichen mit Nachdruck auf, die gesamten Ausbaupläne so lange zu unterlassen, bis die Südtiroler Bevölkerung, welche eindrucksvoll Ihr Interesse an einer direktdemokratischen Abstimmung gezeigt hat, über weitere sinnlose Steuerverschwendungen in Form von Subventionen in einer verbindlichen Volksabstimmung abgestimmt hat.
Das taktische Manöver, die Subventionen für den Bozner Flugplatz in den Nachtragshaushalt zu verpacken, war bereits im Spätherst 2006 zu erahnen, als bereits vor Beginn der Mediation auch schon ihr vorläufiges Ende feststand: Ende Juni 2007. Genügend Zeit also, um im Nachtragshaushalt 2007 wiederum Steuergelder der Südtiroler Bevölkerung für die Stopfung der Finanzlöcher einer betriebswirtschaftlich äußerst ineffizient arbeitenden Struktur, die dem normalen Bürger - der die Verluste jahrelang mit seinen steuerlichen Abgaben begleichen musste - sicherlich keinerlei Vorteile, sondern nur Nachteile in Form von Lärm, Luft- und Umweltverschmutzung bringt. Wir nehmen den SVP-Fraktionssprecher, Herrn Walter Baumgartner, beim Wort, dass diese 8.000.000 Euro nicht in den Ausbau des Flugplatzes fließen werden und fordern die Landesregierung gleichzeitig dazu auf, endlich klare Verhältnisse in Sachen Ausbau, und hier sind alle baulichen Erweiterungsmaßnahmen eingeschlossen (!!!), des Bozner Flugplatzes zu schaffen. Entscheidet sie sich für einen schleichenden Ausbau teilweise noch vor, teilweise nach den Landtagswahlen, indem sie damit den Willen der über 28.000 Südtiroler Wahlberechtigten ignoriert und höchst undemokratisch einfach übergeht, welche in einer verbindlichen Volksabstimmung selbst über die Zukunft des Bozner Flugplatzes abstimmen wollen. Oder respektiert sie den Willen des Volkes und macht alle Ausbaupläne sowie eine weitere Beteiligung des Landes am Flugplatz Bozen, direkter oder indirekter Natur, vom Willen des Volkes abhängig? Geben Sie uns und der Südtiroler Bevölkerung klare und verbindliche Antworten auf diese Fragen!
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zeigt sich erstaunt und erfreut über die Aussagen von Thomas Baumgartner, dass ein Ausbau des Bozner Flugplatzes nur mit der Zustimmung der Bürger in Form einer verbindlichen Volksabstimmung möglich sein soll. Wir fordern deshalb die politischen Entscheidungsträger auf, alle (!) Baumaßnahmen vom Ausgang der Volksabstimmung abhängig zu machen.
Sehr erfreut zeigt sich der Dachverband über die Aussagen des Flugplatz-Präsidenten Thomas Baumgartner der - zwar spät aber doch - einsieht, dass die unbedingte Voraussetzung bei einem möglichen Ausbau die Legitimation der Bürger ist. Diese Zustimmung der Bürger muss sich aber auf alle Baumaßnahmen erstrecken. In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass die angekündigten "dringend notwendigen Sicherheitsanpassungen" doch nicht so entscheidend für den Fortbestand dieses defizitären Flugplatzes waren. Wollten uns die Verfechter eines Ausbaues noch vor wenigen Monaten glaubhaft machen, dass Sicherheitsmaßnahmen in Millionenhöhe unumgänglich für den Betrieb des Flugplatzes seien, spricht jetzt niemand mehr davon, der tägliche Betrieb kann augenscheinlich auch ohne diese "überlebensnotwendigen Baumaßnahmen" aufrecht erhalten werden. Spätestens seit Vorliegen des Masterplanes (http://www.abd-mediation.info/intern/parteien/Mediation_2007_MasterPlan_PSA.pdf) kann jeder sehen, wie die meisten "Sicherheitsanpassungen" aussehen. Diese bestehen unter anderem aus: operative Anpassung des Flughafengebäudes, Hangar für Geschäftsflieger, Frachtterminal, ... . Zwanzig kurz- und mittelfristige Maßnahmen umfasst der Masterplan, von denen nur zwei die Sicherheitsstreifen betreffen, welche allerdings nur bei einem Ausbau für die Gewährleistung der Sicherheit notwendig wären. Alle aufgelisteten Maßnahmen würden jedoch bezahlt mit Steuergeldern der Südtiroler Bevölkerung.
Wie Thomas Baumgartner selbst einräumt, sind Kompromiss-Lösungen beim Flugplatz ohne eine Pistenverlängerung ökonomisch nicht sinnvoll - abgesehen von gesundheitlichen und ökologischen Beeinträchtigungen des Unterlandes und darüber hinaus. Deshalb soll der Bürger bei allen geplanten Baumaßnahmen entscheiden, ob er seine Steuergelder in einem defizitären Provinzflugplatz versenken möchte oder nicht. Unverständlich hierzu erscheinen die jüngsten Aussagen des Landeshauptmannes, der mit gewohnter Arroganz die Argumente der Flughafenkritiker und jetzt auch jene der Befürworter für die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung vom Tisch wischt und stur auf einer Kompromisslösung beharrt, die bei beiden Seiten auf Ablehnung stößt.
Dem Landeshauptmann würde kein Zacken aus der Krone fallen, wenn er hier im Sinne der Vernunft einen Schritt in die richtige Richtung machen würde. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert ihn deshalb mit Nachdruck dazu auf, alle baulichen Maßnahmen am Flugplatz Bozen vom Ausgang der Volksabstimmung abhängig zu machen. Alles andere wäre eine höchst undemokratische Vorgangsweise und eine Geringschätzung des Willens der Bevölkerung.
Heute Vormittag konnten insgesamt 28.214 beglaubigte Unterschriften beim Amt für zentrale Dienste im Landhaus 1 abgegeben werden. Dies war der überaus erfolgreiche Abschluss der 90-tägigen Unterschriftensammlung zur Abhaltung einer Volksabstimmung für die Verringerung des Flugverkehrs in Südtirol.
Ungläubig, überwältigt und überrascht - so kann man die Reaktionen der vielen freiwilligen Helfer und Promotoren auf die Veröffentlichung des Ergebnisses zusammenfassen, die sich heute Vormittag auf dem Landhausplatz eingefunden hatten, um die in den letzten drei Monaten gesammelten Unterschriften offiziell zu übergeben. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz bedankt sich deshalb für die erbrachte Leistung und das Engagement bei den landesweit über 400 freiwilligen Helfern und Sammlern sowie den über 100 Beglaubigern, ohne die ein solches Ergebnis wohl nie zustande gekommen wäre. Über 28.000 Unterschriften - mehr als doppelt so viele wie mindestens notwendig waren - sind nicht nur ein schöner Erfolg, den wir den kritischen und mündigen Bürgerinnen und Bürgern verdanken, sondern vor allem auch ein sehr starkes Zeichen. 28.000 Personen im Land wünschen nicht nur, sondern fordern eine verbindliche Mitsprache! Es liegt nun an unserem Landeshauptmann, den Landesräten, den Landtagsabgeordneten und an unseren Bürgermeistern und Gemeinderäten, die bevorstehende Volksabstimmung positiv aufzunehmen und alles zu unternehmen, damit möglichst viele von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen können, an dieser Volksabstimmung teilzunehmen und absolut verbindlich abzustimmen über die Verschwendung von Steuergeldern in einen niemals rentablen Flugplatz, der die Belastungen der Bevölkerung im Unterland nur noch vergrößert. Alleine die Unterschriften des Bezirkes Überetsch-Unterland und der Stadt Bozen hätten ausgereicht, um die vom derzeitigen Gesetz vorgesehene Hürde von 13.000 Unterschriften zu erreichen (siehe Tabellen im Anhang). Die restlichen 15.000 Unterschriften aus dem ganzen Land sind ein schöner Solidaritätsbeweis und zeigen ganz deutlich, dass die gesamte Südtiroler Bevölkerung in solch folgenschwere Entscheidungen eingebunden sein möchte.
Die Entscheidungsträger sollen und müssen sich bewusst sein, dass 28.000 Unterschriften bedeuten, dass am Flugplatz bis zur Volksabstimmung nichts gemacht werden soll - auch nicht "ein bisschen" Hangar, "ein bisschen" Ankunftshalle, "ein bisschen" ... . Alle Investitionen bis zur Volksabstimmung betrachten die 28.000 Unterstützer und -innen als unfreundlichen Akt und es kann durchaus sein, dass ein solch arrogantes Verhalten bei den kommenden Landtagswahlen Auswirkungen zeigen wird.
Der Gesetzentwurf gegen die Förderung des Flugverkehrs und gegen die Erweiterung des Flugplatzes und das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie kommen, getragen von 40 Organisationen, mit einer überzeugenden Unterstützung durch Bürgerinnen und Bürger des ganzen Landes, zur Volksabstimmung! Am Freitag, 15. Juni, um 9 Uhr, werden die von xx.xxx Bürgerinnen und Bürgern (die Zählung ist noch im Gange) unterstützten Anträge im Amt für Institutionelle Angelegenheiten abgegeben. Wie viele Unterschriften sind gesammelt geworden und wie geht es weiter?
Promotoren und die unterstützende Organisationen laden zur Pressekonferenz am Freitag, 15. Juni, um 10.30 Uhr, am Landhausplatz vor dem Landtagsgebäude.
Der massive Widerstand aus der gesamten Bevölkerung und der sehr erfolgreiche Verlauf der Unterschriftensammlung zur Volksabstimmung gegen den Flugplatzausbau zeigen jetzt bereits erste Erfolge. Die Verlängerung der Start- und Landebahn, die vor wenigen Monaten noch "ein unbedingtes Muss" der Ausbaubefürworter war, wird nun vorerst doch nicht gebaut. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert jedoch, alle Erweiterungsarbeiten, zu denen auch neue Hallen und Hangars gehören, vom Ausgang der Volksabstimmung abhängig zu machen.
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge nimmt der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zur Kenntnis, dass sich Landeshauptmann Luis Durnwalder zwar gegen eine Verlängerung der Start- und Landebahn ausspricht, gleichzeitig aber den Ausbau von Hangars und Hallen vorsieht. Die große Resonanz des Themas in der Bevölkerung und der erfreulich rege Zulauf zu den Unterschriftenständen für die Abhaltung der Volksabstimmung gegen den Ausbau des Bozner Flughafens haben gezeigt, dass die Südtiroler Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden wollen, ob sie die negativen Auswirkungen eines Ausbaus in Kauf nehmen wollen. Bei der Volksabstimmung wird sich zeigen, ob die Südtiroler den Flugplatz brauchen und möchten oder nicht. Denn aufgrund der vielen negativen Auswirkungen gesundheitlicher und ökologischer, aber auch wirtschaftlicher Natur, ist es eben nicht genug, dass nur der Landeshauptmann einen ausgebauten Flugplatz will.
Allerdings darf das Einlenken des Landeshauptmanns und ein Aufschub (keine definitive Ablehnung!) der Pistenverlängerung nicht darüber hinweg täuschen, dass solche "Zuckerlen" gerade im Vorwahlkampf gerne verteilt werden, besonders angesichts des starken Zulaufs zu den Unterschriftentischen für die Abhaltung der Volksabstimmung. Bereits 1997 wurden ähnliche Versprechen gegeben, welche bis heute nicht eingehalten wurden. Über die damals gemachten Versprechungen erneut zu verhandeln und sie den Bürgerinnen und Bürgern als neue Zusagen und gnädigen Kompromiss von höchster Stelle zu verkaufen, zeugt von einer immer noch arroganten Haltung gegenüber den besonders betroffenen Anrainern sowie der gesamten Südtiroler Bevölkerung.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert deshalb mit Nachdruck, dass alle baulichen Arbeiten, die einzig und allein auf eine Erweiterung des Flugplatzes abzielen, wie etwa der im neuen Masterplan erwähnte Frachthangar, auf jeden Fall bis zur Volksabstimmung ausgesetzt werden.
Der nun angebotene Kompromiss zeigt aber klar auf: Aufgrund der Landtagswahl 2008 werden Kritiker mit Zugeständnissen besänftigt, um keine Sympathien und vor allem Stimmen zu verlieren. Neuerlich werden aber Steuergelder - zusätzlich zu den öffentlichen Zuwendungen, um die dauernden Verluste auszugleichen - in einen teilweisen Ausbau gesteckt. In 2-3 Jahren werden die Bilanzzahlen des Airport Bozen Dolomiti immer noch tiefrot sein, sodass eine Pistenverlängerung letztendlich zwingend notwendig erscheinen wird.
Gerade deshalb ist die Volksabstimmung mit verbindlichem Ergebnis das beste Mittel, um per Gesetz die von der Landesregierung betriebene Subventionierung des Flugverkehrs mit unserem Steuergeldern zu unterbinden.
Wir rufen alle recht herzlich auf, die von der Initiative für mehr Direkte Demokratie ins Leben gerufene Aktion '100 Gemeinden x 100 Unterschriften' bestmöglich zu unterstützen, selbst vor Ort die Initiative zu ergreifen und mitzuhelfen, dass möglichst in allen Gemeinden des Landes an diesem Wochenende Unterschriftenstände am Dorfplatz zustandekommen. Die vergangenen Wochen haben gezeigt: Wo Unterschriftenstände organisiert werden, ist es nicht schwierig innerhalb von ein paar Stunden 100 oder auch mehr Unterschriften zu sammeln. Mit diesen Unterschriftenständen soll vor allem auch all jenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Unterschrift gegeben werden, die nicht in ihrer Wohnsitzgemeinde arbeiten und sich folglich schwer tun im Rathaus ihre Unterschrift zu leisten. In vielen Gemeinden sind solche Unterschriftentische etwas Neues. Sie wären dort ein Zeichen für eine politische Öffnung, für eine neue politische Öffentlichkeit.
Gehen wir's gemeinsam an: 100 Unterschriftenstände im Land und wir haben ein wunderbares Ergebnis vorzuweisen!
Die Arbeitsgemeinschaft Lebenswertes Unterland (ALU) wird am Donnerstag, 19. April 2007, um 10.30 Uhr, im Parkhotel Laurin, Laurinstraße 4, Bozen, im Rahmen einer Pressekonferenz die ökologischen und gesundheitlichen Belastungen, welche durch den Ausbau des Flugplatzes Bozen entstehen, der Öffentlichkeit vorstellen.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der Alpenverein Südtirol und der Heimatpflegeverband Südtirol werden ebenfalls anwesend sein und diese Studie der ALU kommentieren. Alle Zahlen, Daten und Fakten wurden von der ALU penibel recherchiert und in akribischer Art und Weise erstellt. Alle Aussagen sind von unabhängigen Experten bestätigt worden.
Freitag, 16. März 2007, um 17 Uhr, am Musterplatz in Bozen erfolgt der Auftakt zur Unterschriftensammlung! Jetzt liegt es an den Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land, ob die Volksabstimmungen zustande kommen.
Mit einem besonders gut sichtbaren und attraktiven Unterschriftenstand, ausgestattet mit den Requisiten, die uns bei der Kampagne zur Verfügung stehen (Transparent, Plakate, Wimpelgirlande mit Logos der unterstützenden Organisationen, Infomaterial), mit Musik und vor allem mit vielen Menschen: mit den Promotorinnen und Promotoren, die eingeladen sind, kurz das Wort zu ergreifen, mit Vertreterinnen und Vertretern der 40 unterstützenden Organisationen, mit Delegationen aus den Bezirken des Landes, leiten wir die Unterschriftensammlung ein.
Bis zum 10. Juni müssen mindestens 13.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden, damit dann im Jahr 2009 (wegen der Sperrfrist von 12 Monaten vor und 6 Monaten nach den Landtagswahlen im November 2008) das Volk über die beiden Vorschläge entscheiden kann.
Ab 20. März können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in den Rathäusern aller Gemeinden in Südtirol mit ihrer Unterschrift die Anträge auf Volksabstimmung unterstützen.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hat bereits im Oktober den Landeshauptmann informiert, dass er zum Thema Flugplatz eine Volksabstimmung mit verbindlichem Ausgang initiieren werden. Wenige Tage darauf behandelte die Landesregierung das Thema Flugplatz und hat zum Glück keine vollendeten Tatsachen geschaffen und das Problem einer Mediation delegiert. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hat diese Situation gewissenhaft analysiert und ist zum Ergebnis gekommen, dass die Volksabstimmung (die Bürger entscheiden, ob sie für oder gegen einen Flugplatz sind!) das einzige Mittel ist, diese unendliche Geschichte demokratisch zu Ende zu schreiben.
Das Thema Flugplatz lässt aus ökologischer Sicht einen Spielraum für Kompromisslösungen, während in einer Mediation Kompromisse gesucht werden. Die Klimaproblematik ist kein Steckenpferd des Umweltschutzes und muss von uns allen – auch von der Politik und Wirtschaft - ernst genommen werden. Auf den Flugplatz können wir verzichten und sollten dies sogar, weil der Flugverkehr bekanntlich als äußerst schwerwiegender Faktor in puncto Luftverschmutzung gilt. Die letzten Meldungen, dass die Landesregierung oder sogar der Landeshauptmann bei der Mediation direkt mitmachen, erfüllen uns mit Skepsis, weil die Politik ihre Entscheidungsbühne in Form des Südtiroler Landtages ja bereits hat. Vielmehr sollte die Politik, wenn sie schon an die Mediation glaubt, klare Spielregeln zulassen und dem Ergebnis von Anfang an Verbindlichkeit zusagen. Diese beiden wichtigen Voraussetzungen fehlen derzeit.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hat beschlossen, sich nicht an der Mediation zu beteiligen, weil dies im klaren Widerspruch zur bereits in die Wege geleiteten Volksabstimmung steht: Wir wollen die Bevölkerung darüber entscheiden lassen, ob sie den Ausbau des Flugplatzes Bozen will oder nicht! Entscheidet sie sich für den Ausbau, macht eine Meditation über ein möglichst erträgliches WIE Sinn!
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich mit der Klimaproblematik auseinander zu setzen und setzt darauf, dass sie die richtige Entscheidung in "unserer" Volksabstimmung suchen.
Bei der Anti-Flugplatz-Demonstration am 29. September versprach der Vorsitzende des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz, Roman Zanon, die Einleitung einer Volksabstimmung zum Flugplatz. Morgen Dienstag sollen der Gesetzestext und der Ablauf präsentiert werden.
Bei dieser Pressekonferenz werden unter anderem Dachverband, Heimatpflegeverband und Alpenverein einen landesweiten Aufruf zu Unterstützung der Volksabstimmung starten. Auf diese Art und Weise sollen alle interessierten Verbände und Persönlichkeiten von Anfang an die Chance erhalten, die Volksabstimmung mitzutragen - sei es als offizieller Promotor, sei es als unterstützende Organisation.
Zeit: Dienstag, 28. November 2006, 10 Uhr; Ort: Sitz des Alpenvereins in Bozen, Vintlerdurchgang 16
Warum eine Volksabstimmung? Der regionale Flugverkehr wird von der gesamten Bevölkerung finanziert und ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung ist dem Lärm und den Abgasen des regionalen Flugverkehrs ausgesetzt.
Warum landesweit? Das derzeitige Gesetz zur direkten Demokratie sieht nur die Möglichkeit einer landesweiten Volksabstimmung vor.
Muss sich die Landesregierung an das Ergebnis der Volksabstimmung halten? Ja. Es handelt sich um eine gesetzeseinführende Volksabstimmung gemäß Landesgesetz Nummer 11 vom 18. November 2005 ("Volksbegehren und Volksabstimmung").
Wer steht hinter dieser Volksabstimmung? Jede interessierte Organisation und jede interessierte Einzelperson. Die heutige Vorstellung des Gesetzentwurfes dient dazu, allen Interssierten die Möglichkeit zu geben, von Anfang an mit dabei zu sein. Wer als Promotorin oder Promotor fungieren will, kann sich bis zum 8. Dezember beim Dachverband für Natur- und Umweltschutz melden.
Welche Meilensteine gibt es? Bis Mitte Dezember Erstellung der Liste mit mindestens 30 Promotorinnen und Promotoren (Personen, die wahlberechtigt für die Landtagswahlen sind). Nach dem Einreichen der Dokumente und der Prüfung der Zulässigkeit des Gesetzestextes müssen im Frühjahr 2007 innerhalb von 3 Monaten 13.000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Prozedere und der Sperrfristen vor und nach den Landtagswahlen im Herbst 2008 wird die Volksabstimmung im Jahr 2009 stattfinden. Damit es gültig ist, müssen mindestens 40 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen ("Beteiligungsquorum").
Warum wird keine Volksabstimmung gegen den Flughafen gemacht? Der Flughafen befindet sich im Eigentum des Staates und kann nicht mit einem Landesgesetz geschlossen werden. Sehr wohl kann aber die Landesfinanzierung unterbunden werden.
Ist das eine Volksabstimmung gegen den regionalen Flugverkehr? Nein. Bei einem Referendum kann bekanntlich sowohl mit JA als auch mit NEIN gestimmt werden. FÜR das Referendum sein heißt nicht für oder gegen den Flugverkehr in Südtirol zu sein, es heißt nur, einverstanden zu sein, dass die Bevölkerung bestimmen darf.
Wäre der Rückzug des Landes aus dem regionalen Flugverkehr wirtschaftsfeindlich? Nein. Das Land darf sehr wohl Anbindungen an Flugplätze außerhalb des Landes unterstützen. Motto: Besser eine funktionierende Fluganbindung mittels Shuttle-Dienst als einen nicht funktionierenden eigenen Flughafen.