Freitag, 20. März 2015 10:00

Weltwassertag: Nutzung geht immer noch vor Schutz

Weltwassertag/Gewässerschutzplan -  Im April 2010 hat die Landesregierung den Wassernutzungsplan genehmigt und damit die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Im Plan selbst wird – vor allem, was die ökologischen Themen und Details anbelangt – auf einen Gewässerschutzplan verwiesen, den es allerdings in dieser Form auch im Jahr 2015 immer noch nicht gibt. Während politisch alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, wenn es um die Wassernutzung geht, scheint für den Schutz der Gewässer niemand so recht zuständig. Priorität zwischen Nutzung und Schutz unserer Gewässer scheint damit klar. Anlässlich des Internationalen Tag des Wassers am Sonntag fordern wir daher zum wiederholten Male die schnellstmögliche Realisierung eines Gewässerschutzplanes, der diesem Namen auch gerecht wird.

Anlässlich des Internationalen Tags des Wassers am 22. März macht der Dachverband für Natur- und Umweltschutz darauf aufmerksam, dass Südtirol in Sachen Gewässerschutz seine Hausaufgaben noch immer nicht gemacht hat. Spätestens im Jahre 2010 hätte der Gewässerschutzplan – gemeinsam mit dem Wassernutzungsplan – ausgearbeitet und verabschiedet werden sowie in Kraft treten müssen. So steht es zumindest in allen einschlägigen Beschlüssen und Verordnungen.


Fünf Jahre später sind wir in Sachen zeitgemäßem Gewässerschutz keinen Schritt weiter. Während in diesen Jahren elf Konzessionen für Großableitungen neu vergeben wurden, der 40%-Anteil der ENEL an der SE Hydropower aufgekauft wurde, Einigungen mit den Vinschgauer Stromrebellen und einem privaten Konkurrenten erzielt wurden, ein neues Energiegesetz für die Konzessionsvergabe von kleinen und mittleren Werken geschrieben und verabschiedet wurde, die Fusion von SEL und Etschwerken auf den Weg gebracht wurde, ist zum Gewässerschutzplan genau gar nichts passiert. Klarer kann die Bevorzugung von Nutzung gegenüber dem Schutz nicht sein.


Es ist ein schwacher Trost, dass die Ausarbeitung eines Auszuges (nicht des Planes selbst!) im erwähnten Energiegesetz vorgesehen ist, während das Gesetz zur Konzessionsvergabe bereits in Kraft ist. Der Auszug muss bis spätestens 30. Juni des Jahres erstellt sein, ansonsten wird eine ganze Flut von Anträgen um kleine, energiepolitisch unbedeutende Wasserkraftanlagen eben ohne die nötigen Rahmenbedingungen eines zeitgemäßen Gewässerschutzes behandelt. Geht man von der Geschwindigkeit der Umsetzung des gesamten Planes aus, schafft man in den verbleibenden drei Monaten höchstens das Deckblatt des Auszuges – schöne Aussichten für all jene, die mit der Kleinwasserkraft nur am schnellen Gewinn interessiert sind.


Der Wassernutzungsplan sieht aber neben der parallelen Erstellung des Gewässerschutzplanes auch die Ausarbeitung eines Planes zum Betrieb der Bonifizierungsgräben vor. So steht in Art. 41, Teil 3 des Wassernutzungsplanes: „… Für die Gewährleistung der Umweltverträglichkeit dieser Bewirtschaftung und für die Koordinierung derselben mit den oben genannten Managementplänen für die Talböden sowie mit dem Bonifizierungsplan auf Landesebene, sorgen die Bonifizierungskonsortien für die Erstellung eines Planes zum Betrieb der Bonifizierungsgräben in den jeweiligen Gebieten, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Wassernutzungsplanes. …“ Da der Wassernutzungsplan seit 2010 in Kraft ist, ist somit auch der Plan zum Betrieb der Bonifizierungsgräben nunmehr seit zwei Jahren überfällig. Wurde auch die Ausarbeitung dieses Planes „zufällig vergessen“?


Der ökologische Schaden, der durch die absolute Priorisierung der Nutzung und der Unterlassung eines griffigen Schutzes an unseren Gewässern angerichtet wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wir können die politisch Verantwortlichen, allen voran Umweltlandesrat Theiner, nur zum wiederholten Male und mit allem Nachdruck dazu aufrufen, die gesetzlich vorgesehenen Schutzpläne schnellstens und in einer Form umzusetzen, dass der ökologische Schaden möglichst minimiert und die letzten freien Fließgewässer endlich geschützt werden.

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