Mittwoch, 19. September 2012 11:26

Straße auf die Alm in Antersasc neuerlich abgelehnt

Antersasc/Ablehnung in der LSK II - Auch das neue Projekt zur Erschließung der Alm in Antersasc wurde von der Zweiten Landschaftsschutzkommission (LSK II) neuerlich abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, dass auch das neue Projekt sich nur unwesentlich vom ursprünglichen Projekt unterscheidet. Das ursprüngliche Projekt war auch vom Verwaltungsgericht Bozen abgelehnt worden. Dies sollte die Landesregierung bei ihrem Beschluss auf jeden Fall bedenken.
Zukünftig wird nach den Plänen der Landesregierung der Vertreter des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz nicht mehr in der LSK II vertreten sein. Solch gravierenden Projekten ist damit Tür und Tor geöffnet.


Die Fachleute der Zweiten Landschaftsschutzkommission haben in ihrer gestrigen Sitzung erneut die Erschließung der Alm in Antersasc mittels einer Straße abgelehnt. Damit soll das Gebiet, das unter dreifachem Schutz (Naturpark, Natura 2000, UNESCO) steht, auch weiterhin von einer folgenschweren Straßenerschließung unberührt bleiben. Begründet wird die neuerliche Ablehnung mit dem Argument, dass das jetzt eingereichte Projekt nur unwesentlich im Vergleich zum ursprünglich eingereichten abgeändert wurde. Die negativen Einwirkungen überwiegen nach Ansicht der Experten der Kommission also auch noch in diesem Projekt.
Der Argumentation zur Ablehnung des ursprünglichen Projektes hat sich seinerzeit auch das Verwaltungsgericht Bozen aufgrund eines vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz eingebrachten Rekurses angeschlossen. Die Südtiroler Landesregierung sollte sich also diesmal sehr genau überlegen, ob sie das Gutachten ihrer eigenen Kommission wiederum umgeht, das Projekt trotz des negativen Bescheides erneut durchwinkt und damit eine weitere Niederlage vor dem Verwaltungsgericht kassiert.
Die politisch unabhängigen Entscheidungen dieser Kommission dürften auch dazu beigetragen haben, dass der Umweltvertreter des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz in einem Handstreich-Beschluss der Landesregierung aus der LSK II geworfen wurde. Damit wird nicht nur der Umweltschutz, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit zukünftig von diesen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Dies ist absolut inakzeptabel und nicht zu rechtfertigen.

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