Dienstag, 21. Juli 2015 09:15

Im Zweifel gilt bei Glyphosat das Vorsorgeprinzip

Pestizide/Glyphosat - In den kommenden Monaten laufen in den USA und der EU die Zulassungen für den Unkrautvernichtungsmittelwirkstoff Glyphosat aus. Für die Erneuerung der Zulassung ist eine Neubewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken des Wirkstoffs erforderlich. Widersprüchliche Ergebnisse von Expertengruppen sorgen derzeit für heftige Debatten und unterschiedliche Reaktionen. Während LR Schuler an eine einschränkende Verwendung des umstrittenen Herbizids in der Landwirtschaft denkt, fordert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz (DVN) ein striktes Verbot für das Pflanzengift und verweist auf bewährte alternative Mittel und mechanische Methoden der Unkrautkontrolle.

Bei der erneuten Risikobewertung von Glyphosat steht viel auf dem Spiel: Für die Verbraucher geht es um ihre Gesundheit, für die Umwelt geht es um ihren nachhaltigen Schutz und für die Industrie geht es um Geld, sehr viel Geld. Vor allem für den Branchenführer Monsanto hängt etwa die Hälfte des Umsatzes direkt und indirekt von Glyphosat ab. Die entscheidende Frage aber ist: Kann der Wirkstoff das Hormonsystem beeinflussen, Embryonen schädigen und Krebs erzeugen oder nicht?

 

Zur Beantwortung dieser Frage wurden Tausende von Studien erstellt, von unabhängigen Wissenschaftlern sowie von der Industrie selbst, die sich nachgewiesenermaßen nicht scheut zu unseriösen Mitteln zu greifen, um die Unbedenklichkeit ihres Wirkstoffes zu bescheinigen. Für das Zulassungsverfahren sieht das Gesetz leider vor, dass alle Unterlagen für die Risikobewertung vom Antragsteller, also von der Industrie selbst, bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Folglich werden bei der Prüfung kaum unabhängige Studien berücksichtigt. Das lässt zum einen an der Objektivität des Zulassungsverfahrens zweifeln und zum anderen darf man sich fragen, wie glaubwürdig die vom Hersteller eingereichten Studien wirklich sind.

 

Glyphosat, von Landwirten eingesetzt, hemmt einen lebenswichtigen Stoffwechselprozess in Pflanzen und manchen Bakterien . Man weiß heute, dass der Wirkstoff über die Nahrungskette in die Körperflüssigkeit von Mensch und Tier gelangt und über den Urin wieder ausgeschieden wird. Über die Langzeitfolgen wird gestritten. Man weiß aber mittlerweile auch, dass Glyphosat sich negativ auf die Bodenfruchtbarkeit und das Bodenleben auswirkt und Oberflächengewässer belastet. Auch ein zunehmender Verlust der biologischen Vielfalt, wie etwa das rapide Bienensterben in den vergangenen Jahren, kann auf den Einsatz von Glyphosat zurückgeführt werden.

 

Für den DVN ist die Sachlage klar: Solange die Unbedenklichkeit von Glyphosat für Mensch und Umwelt nicht eindeutig und objektiv erwiesen ist, bleibt dieser Wirkstoff potentiell gefährlich. Laut dem Naturschutzgesetz von 2010 ist der Einsatz aller Herbizide auf geschlossenen Vegetationsdecken mit Ausnahme der Intensiv-Landwirtschaft bereits verboten. Allerdings erhält der DVN immer wieder Klagen, dass dieses Verbot nicht überall eingehalten wird. „Hier wäre es wichtig, dass die Gemeinden vermehrt Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit leisten,“ regt Klauspeter Dissinger, Vorsitzenden des DVN, an.

 

Für die Landwirtschaft fordert der Dachverband für Natur- und Umweltschutz im Sinne des Vorsorgeprinzips ein striktes Glyphosatverbot. Beispielhaft ist in der Schweiz die Reaktion der Großverteiler COOP und MIGROS, die auf die Warnung der WHO in diesem Frühjahr freiwillig alle Produkte mit Glyphosat aus dem Sortiment genommen haben. Auch in Südtirol könnte man solche Zeichen setzen und in die Vorreiterrolle schlüpfen.

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