Dienstag, 20. April 2010 10:33

Auf Südtirols Passstraßen

Lärm- und Verkehrsreduzierung auf Südtirols Passstraßen
  • "Lärm stinkt nicht, strahlt nicht und hinterlässt auch keine giftigen Rückstände. Die Auswirkungen von Lärm werden oft unterschätzt." (Quelle: Georg Pichler, Amt für Luft und Lärm, anlässlich der Tagung Ruhe bitte!)
  • "Das verkehrslärmbedingte Mortalitätsrisiko ist durch Herzinfarkt 4mal größer als das Krebsrisiko durch Luftverschmutzung." (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Köln)

Der Mensch nimmt seine Umwelt zu mindestens einen Fünftel über Geräusche wahr, deshalb ist ein intakter Naturgenuss auch nur bei ausgesperrter Lärmkulisse möglich. Ein Gebiet, dass vor allem von seiner unvergleichlichen landschaftlichen Schönheit lebt, sollte bemüht sein, diese auch zu erhalten. Dazu gehört auch die Einschränkung des vermeidbaren Lärms. Übermäßiger Lärm (zeitlich und/oder von der Lautstärke her) bringt eine ganze Reihe von akuten und chronischen gesundheitlichen Beschwerden mit sich, vom (hoffentlich kurzfristigen) Hörsturz bis hin zu Bluthochdruck, Schlafstörungen und Depressionen. Gesundheitliche Unversehrtheit muss in jedem Falle über das Recht auf geduldete Raserei gehen. Gerade die topographischen Besonderheiten des Gebirges (Hanglagen, Kessellagen, Gegenhänge mit Echowirkung, ...) verstärken den Lärm im besonderem Maße. Zudem sollten gerade diese Gebiete im Kontrast zu den Ballungszentren sich von diesen auch im Bereich des Lärms so weit als möglich unterscheiden. Letztendlich stellt Lärm - genauso wie viele andere "greifbarere" Immissionen, welche auf Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser einwirken - eine negative Einwirkung auf Natur und Umwelt dar.

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert daher:
Die Geschwindigkeit ist auf den Passstraßen grundsätzlich so anzupassen, dass entstehender Lärm in einem verträglichen Rahmen bleibt. Dies ist dabei rigoros zu kontrollieren (hier vor allem an den Wochenenden, um dem weit verbreiteten Phänomen des "Pässe Sammelns" entgegen zu wirken) und bei Verstoß auch entsprechend zu ahnden.
Lärmmessungen sind aufgrund der zulässigen Grenzwerte durchzuführen (betrifft in erster Linie Motorräder) und auch hier bei Verstoß entsprechend zu ahnden.
Durch ein "Ruhefenster" mit entsprechend eingeschränktem Verkehr bzw. für den motorisierten Verkehr gänzlich gesperrten Passstraßen wird dem Anspruch auf Ruhe und Erholung in diesen Gebieten Rechnung getragen.

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