Freitag, 07. Oktober 2011 09:15

Antersasc-Alm/Neuer Beschluss

Dachverband für Natur- und Umweltschutz gibt sich in Sachen Antersasc zuversichtlich
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz ist verwundert über die Bestrebungen der Landesregierung, den Bau des Almerschließungsweges auf die Antersasc-Alm auf der selben Trasse mittels Beschluss genehmigen zu wollen, obwohl das Verwaltungsgericht genau diesen Beschluss schon einmal aufgehoben hat. Wir gehen jedoch davon aus, dass auch die Landesregierung am Montag in Abwägung aller fachlichen Gründe nur zu einer Ablehnung des Beschlusses kommen kann, um die Ursprünglichkeit dieses Teils des Weltnaturerbes Dolomiten zu bewahren.


Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz in Südtirol muss mit großem Befremden feststellen, dass noch immer Bestrebungen im Gange sind die Antersasc-Alm im Naturpark Puez-Geisler mittels einer neuen Almstraße zu erschließen, da das Thema am vergangenen Montag Gegenstand der Sitzung der Landesregierung war und auf diesen Montag vertagt wurde. All dies, obwohl die II. Landschaftsschutzkommission, der eigens von der Landesregierung im Rekursverfahren beauftragte Experte und zuletzt das Verwaltungsgericht Bozen den geplanten und zum Teil bereits realisierten Bau des oberen Teilstücks zur Erschließung der Antersasc-Alm für ökologisch inakzeptabel bzw. unzulässig erklärt haben. Folgerichtig hat daher das Verwaltungsgericht mit Urteil Nr. 175 vom 27.04.2011 den Genehmigungsbescheid der Landesregierung aus dem Jahre 2009 aufgehoben. Das betroffene Gebiet ist als Naturpark ausgewiesen, gehört zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 und ist Teil des Unesco-Weltnaturerbes der Dolomiten.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hat die Mitglieder der Landesregierung in einem Schreiben auf die Problematik rund um das Projekt aufmerksam gemacht und ist zuversichtlich, dass die Landesregierung am kommenden Montag die Entscheidungen der eigenen kompetenten Fachgremien in der Landesverwaltung und der Gerichtsbehörde akzeptieren und mittragen wird. Zudem hat auch die Landesregierung die breite Ablehnung des Projektes durch den überwiegenden Teil der Öffentlichkeit zweifelsohne zur Kenntnis genommen und kann damit das Kapitel um die Erschließung der Antersasc-Alm als endgültig abgeschlossen betrachten. In einer ersten Stellungnahme dazu hat bereits Umweltlandesrat Laimer seine ablehnende Haltung zu diesem Beschluss bekundet. Eine Annahme des Beschlusses würde in jedem Falle rechtliche Konsequenzen unsererseits provozieren, da das selbe Projekt wie vor einem Jahr mit einer abgeänderten Begründung noch einmal zur Genehmigung vorgelegt wird, obwohl gerade die Unverträglichkeit des Projektes mit den Zielen von Naturpark, Natura 2000 und Unesco-Weltnaturerbe von den genannten Instanzen selbst aufgezeigt wurde. Es gilt diesen ökologisch besonders sensiblen, durch Naturnähe und Ursprünglichkeit gekennzeichneten Almbereich zu schützen und für nachfolgende Generationen zu erhalten.

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